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Das Gerät an die Steckdose eines Stromkreises anschließen, der unter-
schiedlich ist zu dem des Empfängers.
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Lassen Sie sich von Ihrem Händler oder einem erfahrenen Radio- und
Fernsehtechniker helfen.
Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von Hilti erlaubt
wurden, können das Recht des Anwenders einschränken, das Gerät in
Betrieb zu nehmen.
Dieses Gerät entspricht Paragraph 15 der FCC-Bestimmungen und erfüllt
die in RSS220 definierten Anforderungen in Verbindung mit der RSS-Gen
von IC.
Die Inbetriebnahme unterliegt folgenden zwei Bedingungen:
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Dieses Gerät sollte keine schädigende Abstrahlung erzeugen.
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Das Gerät muss jegliche Abstrahlung aufnehmen, inklusive Abstrahlun-
gen, die unerwünschte Operationen bewirken.
Für Benutzer in den USA: Der Betrieb dieses Geräts ist den Strafverfol-
gungsbehörden, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, wissenschaftlichen For-
schungsinstituten, kommerziellen Bergbauunternehmen, Bauunternehmen
und privaten Parteien, die im Auftrag dieser Gruppen tätig sind, vorbehalten.
Der Betrieb durch eine andere Partei stellt einen Verstoß gegen 47 U.S.C.
§301 dar und kann zu schwerwiegenden Strafen führen.
Koordinierungsanforderungen
1. UWB-Bildgebungssysteme erfordern eine Koordinierung durch die FCC,
bevor die Ausrüstung verwendet werden darf. Der Betreiber muss alle sich
aus dieser Koordinierung ergebenden Beschränkungen für die Nutzung
der Ausrüstung einhalten.
2. Die Nutzer von UWB-Bildgebungsgeräten müssen dem FCC Office of En-
gineering and Technology Betriebsgebiete mitteilen, das diese Informatio-
nen über die National Telecommunications and Information Administration
mit der Bundesregierung koordiniert. Die vom UWB-Betreiber bereitge-
stellten Informationen müssen den Namen, die Adresse und andere
einschlägige Kontaktinformationen des Nutzers, das/die gewünschte(n)
geografische(n) Einsatzgebiet(e) sowie die FCC-ID-Nummer und andere
Nomenklatur des UWB-Geräts enthalten. Wenn das bildgebende Gerät
für mobile Anwendungen vorgesehen ist, kann es sich bei dem geografi-
schen Einsatzgebiet um den/die Staat(en) oder den/die Bezirk(e) handeln,
in dem/denen das Gerät betrieben wird. Der Betreiber eines Bildgebungs-
systems für den ortsfesten Betrieb muss einen bestimmten geografischen
Standort oder die Adresse angeben, an der das Gerät betrieben werden
soll. Diese Unterlagen sind an die Abteilung für Frequenzkoordinierung,
OET, Federal Communications Commission, unter der in 47 CFR 0.401(a)
angegebenen Adresse des FCC-Hauptbüros, ATTN: UWB Coordination,
zu senden.
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Deutsch
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