7 - 2G -
Zugehörigkeitskategorie Kategorie 2G = Geräte,
die einen hohen Schutzgrad in Gegenwart von
Gas, Nebel und Dämpfen gewährleisten
8 - Ex h - gibt an, dass das Gerät gegen Explosionsgefahr
geschützt ist, gemäß den Kriterien der Norm
EN 80079-36 (nicht elektrische Geräte für
explosionsgefährdete Atmosphären)
9 – ||C – S u b s t a n z g r u p p e . G i b t d i e A r t d e r
explosionsgefährdeten Atmosphäre an. Die
Gruppe ||C gibt Atmosphären an, in den des
vorherrschende Gas Wasserstoff ist.
10 - T3...T4 - Temperaturklasse des Geräts (Höchsttemperatur
an der Innen- und Außenfläche der Pumpe, die
niedriger sein muss als die Zündtemperatur der
vorhandenen Gase, Dämpfe und Nebel).
11 - Gb - EPL, equipment protection level. Die Stufe
„Gb" gibt an, dass das Gerätunter normalen
DE
Betriebsbedingungen und bei vorhersehbaren
Fehlfunktionen gegen Explosionsgefahr geschützt
ist.
12 - Ta - Umgebungstemperatur. Gibt den Einsatzbereich
an.
13 - T. fluid - gibt die zulässige Höchsttemperatur der
gepumpten Flüssigkeit an. Von der Temperatur
der Flüssigkeit hängt die Temperaturklasse
(T3 oder T4) ab. Daher muss der Bediener
Flüssigkeiten mit einer Temperatur gemäß dieser
Klassifizierung verarbeiten, wobei die Angaben in
diesem Handbuch und die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
14 - WARNUNG - Vor der Installation und dem Gebrauch das
Handbuch zu Rate ziehen. Diese ATEX zertifizierte
Pumpe unterliegt besonderen Einsatzbedingungen,
um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Siehe
Absatz 6. INSTALLATION UND GEBRAUCH
4. EIGNUNG DER PUMPE FÜR DEN
INSTALLATIONSORT
4.1 BEREICH MIT EXPLOSIONSGEFÄHRDETER
ATMOSPHÄRE
Wenn die Pumpe in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt wird, muss geprüft werden, ob sie für die
Klassifizierung des Bereichs und die Eigenschaften der
auf der Anlage vorhandenen brennbaren Substanzen
geeignet ist.
Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gegen die
Explosionsgefahr in den klassifizierten Bereichen werden
durch die europäische Richtlinie 2014/34/EU vom 26.
Februar 2014 (in Bezug auf Geräte) und 1999/92/EG vom
16. Dezember 1999 (in Bezug auf Anlagen) festgelegt.
Die Kriterien für die Klassifizierung der Bereiche mit
Explosionsgefahr werden von den Normen CEI EN 60079-
10 und UNI EN 1127-1 vorgegeben, wie nachfolgend
beschrieben:
ZONE 0
ZONE 1
ZONE 2
18
ZONE 0
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre,
bestehend aus einem Gemisch aus Gasen oder Dämpfen,
ständig oder langzeitig vorhanden ist.
ZONE 1
Bereich, in dem sich bei normalem Betrieb eine explosionsfähige
Atmosphäre aus Gasen oder Dämpfen bilden kann.
ZONE 2
Bereich, in dem sich bei normalem Betrieb eine explosionsfähige
Atmosphäre aus Gasen oder Dämpfen nur schwer und nur
kurzzeitig bilden kann.
ACHTUNG
In einem Werk ist der Verantwortliche verpflichtet, die Zonen
zu definieren, in denen sich explosionsfähige Atmosphären
bilden können, und/oder die für die Zonen geeigneten
Geräte auszuwählen und die Installations-, Wartungs- und
Funktionsbedingungen zu prüfen;
4.2 WAHL DER PUMPE
Bei der Wahl des Pumpentyps sind aufgrund der technischen
und gesetzlichen Bestimmungen folgende Faktoren zu
berücksichtigen:
- Klassifizierung der Gruppe: Bergwerke (Gruppe I),
oberirdische Anlagen (Gruppe II);
- Klassifizierung der Zone: 0, 1, 2 (für die jeweils Geräte
der Kategorie 0, 1, 2 geeignet sind);
- Eigenschaften der brennbaren Substanzen, die in Form
von Gas, Dampf oder Nebel vorhanden sind;
- Temperaturklasse: T1, T2, T3, T4, T5, T6 (definiert die
Zündtemperatur der Gase).
4.3 HINWEISE
- Die Pumpen der Kategorie 2G sind für die Zonen 1 und
2 geeignet.
- Die Pumpen mit einer bestimmten Temperaturklasse
sind auch für alle Substanzen mit einer höheren Klasse
geeignet (z. B. Pumpen mit der Temperaturklasse T4
sind auch für Substanzen mit der Temperaturklasse T3,
T2, T1 geeignet).
- Die explosionsgeschützten Pumpen sind für den Betrieb
bei einer Umgebungstemperatur im Bereich von -20 ÷
60°C und einem atmosphärischen Druck von 0,8 bis 1,1
bar ausgelegt
- Ein Schutzsystem vom Typ „b" (Kontrollsystem der
Zündquelle, in Übereinstimmung mit der Norm EN 80079-36
definiert) ist unerlässlich, wenn ein Produkt der Kategorie
2 erforderlich ist. Wenn eine Pumpe der Kategorie 3 für
die Anwendung ausreicht, ist es nicht erforderlich, eine
Vorrichtung zur Kontrolle des Flüssigkeitsstands zu
installieren (Abschnitt 6.6 - Vorsichtsmaßnahmen zur
Vermeidung von Trockenlauf). Damit entfällt der Schutz
durch Kontrolle der Zündquellen ("b").
- Die für den Einsatz in Gegenwart von Gasen der Gruppe C
gekennzeichneten Pumpen können für Gase der Gruppen
A oder B eingesetzt werden. Die Klassifizierung von
Gasen und Dämpfen erfolgt gemäß den MESG-Werten
(maximale Sicherheits-Experimentierzwischenräume)
nach EN 60079-0.