(Wärme und UV-Strahlung)
sowie vor glühendem Metall
und Schlagspritzern.
Festes, isolierendes Schuhwerk
tragen. Die Schuhe sollen auch
bei Nässe isolieren. Halb-
schuhe sind nicht geeignet,
da herabfallende, glühende
Metalltropfen Verbrennungen
verursachen können.
Geeignete Schutzkleidung
tragen, keine synthetischen
Kleidungsstücke.
Nicht mit ungeschützten
Augen in den Lichtbogen
sehen, nur Schweißer-Schweiß-
schirm mit vorschriftsmäßigem
Schutzglas nach DIN verwen-
den. Der Lichtbogen gibt au-
ßer Licht- und Wärmestrahlen,
die eine Blendung bzw. Ver-
brennung verursachen, auch
UV-Strahlen ab. Diese unsicht-
bare ultraviolette Strahlung
verursacht bei ungenügendem
Schutz eine erst einige Stun-
den später bemerkbare, sehr
schmerzhafte Bindehautentzün-
dung. Außerdem ruft UV-Strah-
lung auf ungeschützte Körper-
stellen Verbrennung wie bei
einem Sonnenbrand hervor.
Auch in der Nähe des Licht-
bogens befindlichen Personen
oder Helfer müssen auf die
Gefahren hingewiesen und
mit den nötigen Schutzmitteln
ausgerüstet werden. Wenn
erforderlich, Schutzwände
aufstellen.
Beim Schweißen, besonders in
kleinen Räumen, ist für aus-
reichende Frischluftzufuhr zu
sorgen, da Rauch und schäd-
liche Gase entstehen.
An Behältern, in denen Gase,
Treibstoffe, Mineralöle oder
dgl. gelagert werden, dürfen
– auch wenn sie schon vor
langer Zeit entleert wurden –
keine Schweißarbeiten vorge-
nommen werden, da durch
Rückstände Explosionsgefahr
besteht.
In feuer- und explosionsgefähr-
deten Räumen gelten besondere
Vorschriften.
Schweißverbindungen, die
großen Beanspruchungen
ausgesetzt sind und bestimmte
Sicherheitsforde rungen erfül-
len müssen, dürfen nur von
besonders ausgebildeten und
geprüften Schweißern aus-
geführt werden. Beispiele sind
Druckkessel, Laufschienen,
Anhängerkupplungen usw.
ACHTUNG! Schließen Sie
die Masseklemme stets so nahe
wie möglich an die Schweißstelle
an, so dass der Schweißstrom
Sicherheitshinweise