h)
Reparatur und Wartung von Geräten dürfen nur von qualifiziertem
Fachpersonal und mit Originalersatzteilen durchgeführt werden. Nur so wird
die Sicherheit während der Nutzung gewährleistet.
i)
Um die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu gewährleisten, dürfen die
werksmäßig montierten Abdeckungen oder Schrauben nicht entfernt
werden.
j)
Beachten Sie bei Transport zwischen Lager und Bestimmungsort und
Handhabung des Gerätes die Grundsätze für Gesundheits- und Arbeitsschutz
des Landes, in dem das Gerät verwendet wird. .
k)
Vermeiden Sie Situationen, in denen das Gerät bei laufendem Betrieb unter
schwerer Last stoppt. Dies kann zu Überhitzung und damit zu einer
Beschädigung des Gerätes führen.
l)
Berühren Sie keine beweglichen Teile oder Zubehörteile, es sei denn, das
Gerät wurde vom Netz getrennt.
m) Es ist verboten, das Gerät während des Betriebs zu schieben, umzustellen
oder zu drehen.
n)
Lassen Sie dieses Gerät während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt.
o)
Das Gerät muss regelmäßig gereinigt werden, damit sich nicht dauerhaft
Schmutz festsetzt.
p)
Das Gerät ist kein Spielzeug. Reinigung und Wartung dürfen nicht von
Kindern ohne Aufsicht durch eine erwachsene Person durchgeführt werden..
q)
Ein leeres Gerät darf nicht eingeschaltet werden.
r)
Es ist untersagt, in den Aufbau des Geräts einzugreifen, um seine Parameter
oder Konstruktion zu ändern.
s)
Geräte von Feuer – und Wärmequellen fernhalten.
t)
Überlasten Sie das Gerät nicht.
u) Die Ventilationsöffnungen dürfen nicht verdeckt werden!
v) Halten Sie einen Abstand von 30 cm um das Gerät
w) Wenden Sie keine Gewalt an, um die Abdeckung zu öffnen.
x)
Für das Gerät müssen geeignete Proben verwendet werden.
y)
Die Proben bzw. Reagenzgläser dürfen nicht zu mehr als 75% gefüllt sein.
ACHTUNG! Obwohl das Gerät in Hinblick auf Sicherheit entworfen wurde
und über Schutzmechanismen sowie zusätzlicher Sicherheitselemente verfügt,
besteht bei der Bedienung eine geringe Unfall- oder Verletzungsgefahr. Es wird
empfohlen, bei der Nutzung Vorsicht und Vernunft walten zu
Manual rev. 10.02.2021
lassen.