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SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Warnhinweise
Der Zugang zur Umgebung des Geräts muss durch spezielle Schutzmassnahmen verhindert werden, wenn es an
einem nicht abgesicherten, für Unbefugte zugänglichen Ort aufgestellt ist.
Das Bedienpersonal des Geräts ist für das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Das Bedienpersonal des Geräts werden die Personen bezeichnet, die mit der tatsächlichen Kontrolle des
technischen Betriebs betraut sind und freien Zugang zum Gerät haben, was auch die Möglichkeit zur Überwachung
der Komponenten und deren Betriebsweise bedeutet. Das Bedienpersonal hat außerdem das Recht, Drittpersonen
Zugang zum Gerät zu gewährleisten.
Das Bedienpersonal des Geräts kann entscheiden, was technische Änderungen, Kontrollen und Reparaturen betrifft.
Das Bedienpersonal des Geräts muss den ihm unterstelltem Personen oder den externen Firmen Anleitungen zur
Ausführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten geben.
Nur vom Betreiber des Geräts autorisierte Techniker dürfen Zugang zu dem Gerät haben.
Die Installation und Wartung oder Reparatur des Geräts muss von Personal und Unternehmen durchgeführt werden,
die im Besitz eines von einer Zertifizierungsstelle ausgestellten Sachkundenachweises sind. In Ländern der EU muss
diese Stelle von einem Mitgliedsstaat benannt werden, der die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase, die die Verordnung (EG)
Nr. 842/2006 „Text von Bedeutung für den EWR" aufhebt.
Das Bedienpersonal, das Zugang zum Gerät hat, muss nach den Vorgaben in Anhang HH der Norm IEC 60335-
2-40:2018, in den lokalen Normen sowie – in Ländern der EU – nach den Vorgaben der Normen EN 378-4 und
EN 13313 autorisiert und qualifiziert sein. Außerdem muss es einen geeigneten Kenntnisstand besitzen, um die
verschiedenen Tätigkeiten während der technischen Lebensphasen des Geräts ausführen zu können.
Das Bedienpersonal, das Zugang zum Gerät hat, muss nach den Vorgaben der lokalen Normen und in Ländern der
EU nach den Vorgaben der Normen EN378-4 und EN13313 autorisiert und qualifiziert sein. Außerdem muss es einen
geeigneten Kenntnisstand besitzen, um die verschiedenen Tätigkeiten während der technischen Lebensphasen des
Geräts ausführen zu können.
Das Entfernen der Geräteverkleidung „wo vorhanden" ermöglicht den Zugang zum Inneren der Einheit.
Das Innere der Einheit darf niemals von nicht qualifiziertem Personal betreten werden oder ohne vorher die
Stromversorgung unterbrochen zu haben.
Der Anwender kann mit der Einheit nur über den Controller und die externe Freigabe interagieren.
Der Zugang zu der Einheit ist ausschließlich autorisiertem Personal erlaubt, das die Vorschriften zur Sicherheit am
Arbeitsplatz kennt und anwendet. In Ländern der EU beachten Sie die Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.
Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Die Kenntnis und das Verständnis der Montage- und Bedienungsanleitung stellen ein unentbehrliches Instrument für
die Gefahrenverringerung, für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer dar.
Das Bedienpersonal muss über mögliche Funktionsstörungen oder Gefahren für sich und für andere informiert sein
und auf jeden Fall die folgenden Vorschriften einhalten:
Den Betrieb der Einheit umgehend stoppen, indem man die Not-Aus-Vorrichtung betätigt.
Keine Eingriffe vornehmen, die über die eigenen Aufgaben und technischen Kenntnisse hinausgehen.
Sofort den zuständigen Vorgesetzten informieren, ohne eigenmächtig einzugreifen.
Achtung: Bevor man Eingriffe an der Einheit vornimmt oder auf innere Teile zugreift, muss
sichergestellt werden, dass die elektrische Versorgung unterbrochen ist. Auf den Abschnitt, der die
Wartungseingriffe betrifft, Bezug nehmen.
Übersetzung der Originalanleitungen
Packaged Rooftop
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Wir behalten uns das Recht vor, ohne Vorankündigung Abänderungen am Projekt vorzunehmen.
UATYA
4P645202-2