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ELEKTRISCHE ANSCHLÜSSE
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ELEKTRISCHE ANSCHLÜSSE
4.1 VORABKONTROLLEN
f
Alle elektrischen Anschlüsse müssen bei abgeschalte-
ter Netzversorgung und abgetrennter Pufferbatterie er-
folgen (sofern in der Automatisierung vorhanden).
a
Die Anschlusstätigkeiten dürfen nur von qualifiziertem
Personal ausgeführt werden.
f
An der Stromversorgungsleitung ist eine Vorrichtung
notwendig, die die vollständige Trennung des Antriebs
vom Netz gewährleistet.
– Der Kontaktöffnungsabstand der Abschaltvorrichtung muss
die vollständige Abschaltung unter den in der Hochspan-
nungs-Kategorie III festgelegten Bedingungen und in Über-
einstimmung mit den Installationsbestimmungen gewähr-
leisten. Bei Bedarf garantiert diese Vorrichtung ein schnelles
und sicheres Abschalten der Spannungsversorgung. Sie
muss daher in Sichtweite des Antriebs angebracht sein.
Falls sie an nicht sichtbarer Stelle angebracht ist, muss sie
– um Gefahren zu vermeiden – über ein System verfügen,
das eine unbeabsichtigte, nicht autorisierte Einschaltung
der Spannungsversorgung blockiert.
DEUTSCH – 97