5. Inbetriebnahme, Betrieb
Druckentnahmestutzen
Der Druckentnahmestutzen soll mit einer genügend großen Bohrung (≥ 6 mm) möglichst
über ein Absperrorgan so angeordnet werden, dass die Druckentnahme nicht durch eine
Strömung des Messstoffes verfälscht wird. Die Messleitung zwischen Druckentnahmestut-
zen und Gerät soll zur Vermeidung von Verstopfung und Verzögerungen bei der Drucküber-
tragung einen genügend großen Innendurchmesser besitzen.
Messleitung
Die Messleitungen sind möglichst kurz zu halten und ohne scharfe Krümmungen zu verle-
gen, um das Auftreten störender Verzugzeiten zu vermeiden. Bei der Verlegung wird eine
stetige Neigung von ca. 1:15 empfohlen.
Die Messleitung ist so auszuführen und zu montieren, dass sie die auftretenden Belastun-
gen durch Dehnung, Schwingung und Wärmeeinwirkung aufnehmen kann. Bei Gasen als
Messstoff ist an der tiefsten Stelle eine Entwässerung, bei flüssigen Messstoffen an der
höchsten Stelle eine Entlüftung vorzusehen.
Die Messgeräte müssen gemäß EN 837-1 in der üblichen Einbaulage, mit einer max. zuläs-
sigen Neigung von 5° zu allen Seiten, montiert werden.
Messanordnungen
Bewährte Messanordnungen für verschiedene Messstoffarten.
Flüssige Messstoffe
Füllung der
flüssig
Messleitung
Beispiele
Kondensat siedende
Manometer
oberhalb
des Entnah-
mestutzens
Manometer
unterhalb
des Entnah-
mestutzens
5.2 Elektrischer Anschluss
Der elektrische Anschluss darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen. Das Gerät
muss in den Potentialausgleich der Anlage eingebunden werden.
→ Leistungsdaten siehe Kapitel 9 „Technische Daten"
Manometer mit Ausgangssignal, optional für explosionsgefährdete Bereiche
zum Teil
vollständig
ausgasend
verdampft
„Flüssigga-
Flüssigkeiten
se"
Gasförmige Messstoffe
gas förmig
zum Teil
kondensiert
(feucht)
trockene
feuchte Luft
Luft
Rauchgase
DE
vollständig
kondensiert
Wasser-
dampf
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