1.1 INFO-BLATT ZUM GERÄUSCHPEGEL DER TRAKTOREN
In Beachtung dessen, was die Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991
vorsieht, werden die Werte zum Geräuschpegel der Traktoren geliefert, die in
dieser Betriebs- und Wartungsanleitung behandelt werden.
Angesichts der objektiven Schwierigkeiten für den Hersteller, die normalen
Einsatzbedingungen des Ackerschleppers durch den Benutzer im vorhinein
festzulegen, sind die Geräuschpegel gemäß der Modalitäten und der
Konditionen festgelegt worden, die in der Anlage 8 des DPR Nr. 212 vom
10.02.1981 stehen, mit dem die Richtlinie 77/311/EWG umgesetzt wird, die den
Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von landlichen Zugmaschinen auf
Rädern betrifft.
ACKERSCHLEPPER Typ:
TRAKTOREN mit SICHERHEITSBÜGEL
Modell
Typ
Zulassung Nr.
Max. Geräuschpegel am
Fahrerplatz in dB (A)
Abschnitt I
Abschnitt II
20
20A
OM32728MA
92
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HINWEISE FÜR DEN FAHRER:
Es sei daran erinnert, dass angesichts des Tatbestandes, dass eine
landwirtschaftliche Zugmaschine auf unterschiedliche Weisen eingesetzt werden
kann, weil man sie an eine Vielzahl von Geräten angeschlossen werden kann,
ist es die gesamte Gruppe Traktor-Gerät, die hinsichtlich des Schutzes der
Arbeitnehmer gegen die Gefahren der Lärmexposition beurteilt werden muss.
Angesichts der oben genannten Geräuschpegel und der sich daraus
ergebenden Gesundheitsrisiken muss der Benutzer die angemessenen
Vorsichtsmassnahmen
treffen,
so
wie
es
im
Abschnitt
IV
der
Gesetzesverordnung Nr. 277 vom 15.08.1991 steht.
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