28. Die Batterie nicht ins Feuer werfen.
Sie könnte dabei explodieren.
29. Benutzung einer verbrauchten Batterie beschädigt
den Auflader.
30. Bringen Sie die Batterie zum Geschäft, wo Sie sie
gekauft haben, sobald die Lebensdauer der Batterie
abrinnt.
Die verbrauchte Batterie nicht wegwerfen.
31. Darauf achten, daß keine Gegenstände durch
Belüftungsschlitze des Aufladers in das Gerät
eindringen.
Wenn Metallobjekte oder entzündliche Gegen-
stände durch die Belüftungsschlitze des Aufladers
eindringen, kann dies zu elektrischen Schlägen
führen oder den Auflader beschädigen.
32. Atmen Sie keinerlei Dämpfe, Gase oder Abgase ein.
Falls Dämpfe, Gase oder Abgase
inhaliert wurden, sollte die
betroffene Person an die frische
Luft gebracht und bequem gelagert
werden.
33. Ausdehnung von Gasen führt zu Abkühlung.
Flüssige Gase können zu Verletzungen führen,
wenn sie mit Haut oder Augen in Kontakt kommen.
– Bei Hautkontakt: Waschen Sie die Kontaktstelle
sorgfältig mit warmem Wasser und Seife, tragen
Sie nach dem Abtrocknen eine Hautcreme auf.
– Bei Augenkontakt: Spülen Sie die Augen geöffnet
unter fließendem Wasser.
Suchen Sie nötigenfalls einen Arzt auf.
34. Brennstoffzellen.
An gut belüfteten Orten lagern.
MAX 50°C
Nicht bei Temperaturen oberhalb
50 °C lagern (z. B. im direkten
Sonnenlicht
Fahrzeug).
Nicht offener Flamme oder Funken aussetzen.
Brennstoffzellen nicht durchstechen oder öffnen.
Brennstoffzellen
manipulieren, nicht recyceln.
Gemäß den örtlichen Entsorgungsbestimmungen
für Aerosole-Produkten entsorgen.
Brennstoffzellen nicht zusammen mit anderen, für
das Recycling bestimmten Produkten entsorgen.
Außerhalb
der
aufbewahren.
oder
in
einem
nicht
nachfüllen,
Reichweite
von
Kindern
35. Transport/Lagerung
Transport
Der Postversand ist nicht erlaubt.
– Der Transport kleinerer Mengen für den Eigenbedarf
ist in Privatfahrzeugen ohne Versandpapiere und ohne
Merkblatt mit Anweisungen für Unfälle bei der
Beförderung gestattet.
– Beachten Sie die Temperaturobergrenze von 50 °C.
Lagerung
– Nicht in Durchgängen, Eingangsbereichen, in der
Nähe von Türen/Ausgängen oder auf Dachböden
lagern.
– Ausgänge von Verkaufsstellen sollten nicht
geschlossen sein.
– Ein Feuerlöscher, 6 kg, Klasse A, B, C muss
vorhanden sein.
– Pakete sollten so gestapelt werden, dass sie nicht
zu Boden fallen können.
– Lagerräume dürfen nicht mehr als 20 m
einnehmen.
– Nicht zusammen mit pyrotechnischen Gütern
lagern.
– Die in Verkaufsräumen gelagerte Menge sollte die
tägliche Verkaufsmenge nicht überschreiten.
– Mit offener Flamme oder mit hohen Temperaturen
arbeitende Werkzeuge dürfen nicht in der Nähe
von Brennstoffzellen betrieben werden.
– Brennstoffzellen dürfen nicht in Schaufenstern
ausgestellt werden.
nicht
Deutsch
2
Raum
18