II.12 HINWEISE ZUR VERSCHROTTUNG DER
EINHEIT UND SCHADSTOFFENTSORGUNG
UMWELTSCHUTZ!
RHOSS ist seit jeher auf Umweltschutz bedacht. Es
ist wichtig, dass die Verantwortlichen für die
Entsorgung der Einheit gewissenhaft die folgenden
Anweisungen befolgen.
Die Einheit darf nur von einem zur Annahme und Entsorgung alter
Produkte/Geräte autorisierten Betrieb verschrottet werden.
Die Maschine besteht vorrangig aus als Sekundärrohstoffe zu
behandelnden Materialien. Bei der Entsorgung sind folgende
Vorschriften zu beachten:
Das im Verdichter enthaltene Öl ablassen und einer Altöl-
Annahmestelle übergeben;
Falls die Anlage Frostschutzmittel enthält, muss dasselbe als
Schadstoff behandelt werden. Es muss aufgefangen und eventuell
wiederverwertet werden.
Das Kältemittel darf nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden. Es
muss mit zugelassenen Geräten aus der Anlage abgesaugt, in
geeignete Flaschen abgefüllt und einer autorisierten Annahmestelle
übergeben und mit einer Bescheinigung über seine Entsorgung
versehen werden.
Dieses Symbol zeigt an, dass dieses Produkt nicht zusammen
mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Die Einheit vorschriftsmäßig
gemäß der lokalen Gesetzgebung entsorgen. Wenn die Einheit das
Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht hat, sind die lokalen Behörden zu
kontaktieren, um Informationen bezüglich der Möglichkeiten der
Entsorgung und des Recycling zu erhalten. Alternativ dazu kann bei
Rhoss S.p.A. um die kostenlose Abholung der gebrauchten Einheit
gebeten werden.
Die Mülltrennung und das Recyceln des Produkts bei dessen
Entsorgung tragen dazu bei, die natürlichen Ressourcen zu schützen,
und gewährleisten, dass die Einheit unter Schutz der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt entsorgt wird.
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ELECTA-ECO