Motorola PMLN6393 Guía De Referencia Rápida página 18

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68012009059_01_EMEA.book Page 8 Tuesday, September 24, 2
VIII. Patent- und Softwarebestimmungen
Motorola hält Sie schadlos gegenüber Kosten und Schäden, die gegen Sie
erhoben werden könnten, sollte eine Klage oder Forderung wegen einer
Patentrechtverletzung durch die Produkte angestrengt werden. Diese
Verpflichtung erfordert, dass Sie: (a) uns schriftlich benachrichtigen, wenn Sie von
einer solchen Klage oder Forderung erfahren; (b) uns die alleinige Verteidigung im
Klagefall und alle Verhandlungen zur Behebung und Abwicklung überlassen; und
(c) falls die Produkte einer Klage zur Patentverletzung unterliegen, uns auf
unseren Wunsch und unsere Kosten hin gestatten, entweder: Ihnen das Recht zur
Weiterverwendung des Produktes verschaffen; die Produkte ersetzen oder so
verändern, dass keine Rechtsverletzung mehr besteht; oder Ihnen eine Gutschrift
für die abgewerteten Produkte senden und Sie die Produkte an uns
zurücksenden. Der Abschreibungsrestwert ist ein von Motorola ermittelter,
gleichwertiger Betrag pro Jahr über die Lebensdauer der Produkte.
Motorola übernimmt Ihnen gegenüber keinerlei Haftung hinsichtlich Ansprüchen
von Patentrechtverletzungen in Kombination mit Produkten oder Teilen, die unter
dieser beschränkten Garantie mit Hilfsgeräten ausgestattet sind, wie sie in Artikel
VI weiter oben definiert sind.
Dies ist die gesamte Haftung von Motorola hinsichtlich Patentrechtverletzungen
durch die Produkte.
In einigen Ländern bestehen für Motorola und dritte Software-Anbieter
Ausschließlichkeitsrechte für urheberrechtlich geschützte Software, wie z. B. das
Ausschließlichkeitsrecht der Reproduktion durch Kopien und die Weitergabe von
Kopien der Software. Die Software darf nur kopiert, verwendet und in Geräten
eingesetzt werden, die mit dieser Software verbunden sind. Eine anderweitige
Verwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufteilung der Software
in Einzelteile oder Reverse-Engineering oder die Ausübung von
Ausschließlichkeitsrechten an der Software, ist nicht zulässig.
Einige Länder und andere Gerichtsbarkeiten erlauben nicht den Ausschluss oder
die Einschränkung von Neben- oder Folgeschäden oder die Beschränkung einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass die oben genannten Beschränkungen
oder Ausschlüsse für Sie unter Umständen nicht zutreffen. Diese Garantie verleiht
Ihnen bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie je nach Rechtsprechung
außerdem weitere Rechte.
www.motorolasolutions.com/XTseries
MOTOROLA, MOTO, MOTOROLA SOLUTIONS und das stilisierte M-Logo sind
Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der Motorola Trademark Holdings,
LLC und werden unter Lizenz verwendet. Alle anderen Marken sind das Eigentum
ihrer jeweiligen Inhaber.
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