C. Entsorgung
Die unterschiedlichen Komponenten des Prothesenfußes sind Sonderabfälle: Glasfasergewebe, Epoxidharz, Polyurethanschaumstoff.
Diese müssen entsprechend der geltenden Vorschriften des Landes entsorgt werden.
D. Lebensdauer
Es wird empfohlen, dieses Medizinprodukt einmal jährlich von einem Orthopädietechniker überprüfen zu lassen.
10. BESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
Hersteller
11. ALLGEMEINE ANGABEN
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung, das den Ansprüchen der Verordnung (EU)
2017/745 gerecht wird.
12. NAME UND ANSCHRIFT DES HERSTELLERS
PROTEOR SAS
6 rue de la Redoute – 21850 Saint-Apollinaire – Frankreich
Tel.: +33 3 80 78 42 42 – Fax: +33 3 80 78 42 15
GEBRAUCHSANWEISUNG
Identifiziertes Risiko
CE-Kennzeichnung und Jahr der 1. Erklärung
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