8 Richtlinien
Richtlinien8399229-FGebrauchsanweisungCardioMessenger
®
Smart
Telemetriedaten für Europa
Ihr Implantat überträgt die Diagnosedaten an den
CardioMessenger auf einer Funkfrequenz, die durch die
Europäische Konferenz für Post- und Fernmeldewesen
für das Betreiben von Funkanlagen kleiner Leistung für
aktive medizinische Implantate (CEPT/ERC REC 70-03)
zugeteilt wurde.
BIOTRONIK ist gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzu-
weisen, dass der Funkdienst die freigegebenen
Frequenzbänder nicht alleine nutzt und die Übertragung
von Daten des Implantats andere Funkdienste nicht
stören darf. Die Frequenzen und technischen Parameter
des eingebauten Senders sind sorgfältig ausgewählt und
sorgen dafür, dass Störungen anderer Dienste und auch
Störungen der Nachrichtenübertragung des Implantats
unwahrscheinlich sind.
Darüber hinaus muss BIOTRONIK darauf hinweisen,
dass die Regulierungsbehörde die Frequenzzuteilungen
widerrufen und den Funkbetrieb zwischen Implantat und
CardioMessenger untersagen kann. Da dieser Dienst zur
Zeit in ganz Europa und dem nordamerikanischen Kon-
tinent etabliert wird, ist in absehbarer Zeit keinesfalls mit
einem Widerruf der Frequenzzuteilung zu rechnen.
Der CardioMessenger, wie auch das Implantat selbst, ist
von einer unabhängigen Prüfstelle auf die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Er ist mit
folgendem Zulassungskennzeichen versehen:
0681
0123 2015
27
Richtlinien