Hinweisschilder; Kleidung S; Umwelt Und Verschmutzung; Abbau Der Bühne - AGM G50 Serie Manual De Instalación

Elevadores electrohidraulicos de dos columnas
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VORSICHT: Dieses Zeichen weist darauf hin, daß die beschriebenen Arbeiten bei unsachgemäßer Ausführung zu Sachschäden an der
Maschine bzw. Personenschäden führen können.
Die Firma AGM-COS.MET Srl haftet nicht für Schäden, die von der Nichtbeachtung der in der Folge beschriebenen Sicherheits- und
Unfallverhütungsnormen verursacht werden.
Weiters haftet die Firma AGM-COS.MET Srl nicht für Schäden, die durch einen fehlerhaften Gebrauch der Hebebühne und/oder als Folge
unbefugter Änderungen entstehen.

2.2. HINWEISSCHILDER

Die in diesem Handbuch beschriebenen Warnschilder (Abb. 4) sind an der Hebebühne angebracht und signalisieren unsichere und gefährliche
Situationen. Die Schilder müssen sauber gehalten werden. Sind sie beschädigt oder haben sie sich gelöst, müssen sie sofort ersetzt werden.
Die Bedeutung der Warnschilder gut durchlesen und merken:
1) Die Bedienungsanleitung muß vor dem Beginn der Arbeiten mit der Hebebühne sorgfältig durchgelesen werden.
Vor allen Wartungsarbeiten muß die Stromzufuhr abgeschaltet und die Anleitung sorgfältig durchgelesen werden.
2) Sturzgefahr: Nicht auf die Hebebühne steigen
3) Quetschgefahr: Sich bewegenden Teilen fern bleiben.
4) Stromschlaggefahr: Schalttafel steht unter Strom. Vor allen Eingriffen stets die Stromzufuhr abschalten.
2.3 AUFSTELLUNGSORT UND KLEIDUNG
Für die Aufstellung der Bühne muss einen für die Maschine und die auszuführende Arbeit geeigneten Standort gewählt werden. Folgende
Punkten müssen beachtet werden:
• Der Platz muss sicher sein, frei von Hindernisse und geschütz vor Witterungseinflüsse. Vom Steuerpult aus muss der Bedienungsmann in
der Lage sein die ganze Anlage und den Arbeitsbereich zu überwachen und sofort die Anwesenheit von unbefugten Personen oder
Hindernissen die eine Gefahrsituation hervorrufen könnten, zu sehen.
• Der minimale Abstand der Säulen und des Gefahrbereiches (Abb. 4) von der Wänden des Installationsraumes muss mindestens 70 cm
betragen.
• Die Beleuchtung des Arbeitsbereiches muss ausreichend sein, aber nicht blendend oder zu stark. Darüber hinaus dürfen in dem Raum
keine
Ausrüstungen oder Bearbeitungen sein, die feuergefährliche Gase oder Dämpfe entwickeln.
• Das Tragen ungeeigneter Kleidung vermeiden. Sie könnten in die Teile in Bewegung der Bühne kommen.
• Nach der im Aufstellungsland geltenden Normen, muss der Bedienungsmann eine geeignete Arbeitsbekleidung tragen. Er ist auch dazu
verpflichtet
spezielle Unfallverhütungsmittel wie: Sturzhelm,Brillen, Handschuhe, geeignete Schuhe usw. zu benutzen.

2.4 UMWELT UND VERSCHMUTZUNG

• Die Bühne darf nicht zum Waschen, Entfetten, Sandputzen oder Schleifen von Fahrzeugen benutzt werden..
• Was Gebrauch und Entsorgung der Reinigungs- und Wartungsmittel betrifft, muß man den im Einrichtungsland geltenden Normen gemäß
handeln sowie die Empfehlungen des Herstellers der Produkte beachten.
2.4.1 ABBAU DER BÜHNE
Werfen Sie die Bauteile bei der Verschrottung der Hebebühnen NICHT achtlos weg, sondern wenden Sie sich an ein auf die Lagerung von
Abfällen spezialisiertes Unternehmen.Für die Demontage oder weil sie nicht mehr benötigt wird, müssen einige Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen werden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden:
• Das Hydrauliköl des Aggregats, seines Kreislaufs und der Zylinder muß vollständig gesammelt werden. (AUSGENOMMEN SIND DIE
ELEKTROMECHANISCHEN HEBEBÜHNEN).
• Bei der Demontage die einzelnen Teile in homogene Materialgruppen unterteilen und diese separat entsorgen.
• Verbrauchtes Hydrauliköl, Gummiteile und Eisenschrott sind Sondermüll, deren Entsorgung oder Zwischenlagerung nach den im
Aufstellungsland geltenden Gesetzen durchgeführt werden muß. (AUSGENOMMEN SIND DIE ELEKTROMECHANISCHEN HEBEBÜHNEN).

2.5 SICHERER GEBRAUCH

• Es ist verboten, die Hebebühne von Personal bedienen zu lassen, das die Anweisungen in dieser Beschreibung nicht vollständig durchge-
lesen, verstanden und sich angeeignet hat.
• Es ist verboten, die Hebebühne von Personal bedienen zu lassen, das nicht ausreichend ausgebildet und kompetent ist oder sich nicht in
guter Verfassung befindet.
• Es ist verboten, die beweglichen Teile der Hebebühne zu berühren oder sich darauf aufzustützen oder sich während des Auf- oder Abstiegs
der Hebebühne zwischen diese Teile zu stellen.
• Es ist verboten, Personen, Tiere oder Sachen anzuheben. Die Hebebühne wurde ausschließlich für das Anheben von Kraftfahrzeugen
konstruiert.
• Es ist verboten, das Kraftfahrzeug mit Personen, Tieren oder losen Gegenständen anzuheben.
• Der Aufenthalt an und um die Hebebühne ist verboten, ebenso der Durchgang von Personen und der Aufenthalt von Tieren unter dem an-
gehobenen Fahrzeug, wenn auch nur kleinste Arbeiten oder Bewegungen ausgeführt werden, wenn die Notstoptaste (29 Abb.3) in Position
ON (ev. zu drehen), und wenn die mechanischen Sicherungen nicht angebracht sind.
• Es ist verboten, Gegenstände auf den Armen der Hebebühne abzulegen. Das gilt insbesondere für die Gegenstände, die beim
Herunterfallen zu Personen- und Sachschäden führen können.
• Die Hebebühne darf nicht überladen werden. Die Hebebühne darf nur für das Anheben innerhalb der in der Tabelle "TECHNISCHE DATEN"
angegebenen Tragfähigkeitsgrenze verwendet werden.
• Das Fahrzeug muß so auf der Hebebühne aufgestellt werden, daß das Gewicht gut verteilt und zentriert ist. Die Autotüren müssen
geschlossen bleiben. Aus dem Fahrzeug dürfen keine Gegenstände herausragen. Der Schwerpunkt des Fahrzeugs muß innerhalb der 4
Stützen liegen. Beim Abmontieren einiger Fahrzeugteile kann sich der Schwerpunkt verschieben.
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