13. Entsorgung
Reparaturen; Entsorgen des Geräts
• Nehmen Sie keinesfalls selbst Reparaturen oder Anpassungen am Gerät vor. Eine einwandfreie
Funktion ist sonst nicht mehr gewährleistet.
• Sie dürfen das Gerät keinesfalls öffnen. Bei Nichtbeachtung erlischt die Gewährleistung.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundendienst sowie von autorisierten Händlern durchgeführt wer-
den. Prüfen Sie vor Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen bitte die Batterien, und legen
Sie ggf. neue Batterien ein.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Entsorgen Sie das Gerät bei einer geeigneten Sammel-
bzw. Recyclingannahmestelle. Die Entsorgung des Geräts muss gemäß der EU-Richtlinie
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) erfolgen. Bei Rückfragen wenden Sie sich
an die für die Abfallentsorgung zuständige kommunale Behörde.
Entsorgen der Batterien
• Vollständig entleerte Batterien müssen über speziell dafür vorgesehene Sammelboxen, Recy-
clingstellen oder den Elektrofachhandel entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Bat-
terien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
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