1.5.3 G
H
EFAHR VON
ÖRSCHÄDEN
• Man darf nicht über längere Zeit ohne Gehörschutz sein, denn es kann zu Hörschäden kommen.
Verlängerte Lärmexposition über 85 dB(A)kann zu Gesundheitsschäden führen. Auf jeden Fall wird der
Gebrauch geeigneter Schutzsysteme empfohlen (z. Bsp. Gehörschützer, Stöpsel usw.)
1.5.4 G
V
EFAHR VON
ERGIFTUNGEN
• Die Abgase enthalten Kohlenoxid und toxische Gase.
• Das Elektroaggregat niemals in Tunnels oder an Orten mit unzureichender Belüftung benutzen. Falls sein Gebrauch in
geschlossenen Räumen unvermeidlich ist, ist unbedingt für eine korrekte und effiziente Belüftung zu sorgen, um
Vergiftungen von anwesenden Personen oder Tieren zu vermeiden.
• Überprüfen, dass der Motorauspuff frei ist und dass die Rohre den Austritt der Abgase ermöglichen.
• Überprüfen, dass die Abgase an einem sicheren Ort fern von Türen, Fenstern und Luftansaugungen nach draußen in die
Atmosphäre abgeleitet werden.
1.5.5 B
-
E
RAND
ODER
XPLOSIONSGEFAHR
• Vor dem Nachfüllen des Treibstoffes immer den Motor ausschalten.
• Während des Nachfüllens nicht rauchen.
• Das Einfüllen des Treibstoffes ist sehr vorsichtig vorzunehmen, um ein Überlaufen zu vermeiden und den maximalen
Füllstand nicht zu überschreiten.
• Beim Austritt von Treibstoff aus dem Tank sind die betroffenen Teile zu trocknen und gründlich zu reinigen.
• Kontrollieren, dass kein Treibstoff ausläuft und dass die Leitungen unversehrt sind.
• Nach dem Tanken ist der Tankdeckel sorgfältig zu verschließen.
• Entflammbare Flüssigkeiten, Streichhölzer und andere explosive und/oder entflammbare Produkte dürfen nicht in der
Nähe des Elektroaggregats aufbewahrt werden, da während seines Betriebs die Temperatur in der Nähe des Auspuffs
hoch ist.
• Entflammbare Flüssigkeiten oder damit durchtränkte Lappen dürfen sich keinesfalls in der Nähe von Elektrogeräten
(einschließlich der Lampen) oder von Teilen der Elektroanlage befinden.
• Die Batterien erzeugen Wasserstoff, ein hoch explosives Gas. Es wird ermahnt, in der Nähe weder zu rauchen noch
Funken zu erzeugen. Dies gilt besonders während des Aufladens.
• Luftansaugungen / Luftauslässe dürfen nicht verstopft werden.
• Im Brandfall ist ein zugelassenes Feuerlöschgerät zu verwenden. Keinesfalls Wasser als Löschmittel verwenden.
1.5.6 G
N
EFAHR DER
ICHTBEACHTUNG DES
• Die für die Bewegung zuständigen Personen müssen immer Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe tragen.
• Sicherheitsschuhe und einen Arbeitsanzug tragen.
• Falls das Elektroaggregat vom Boden angehoben werden soll, müssen die Arbeiter einen Schutzhelm tragen.
• Die nassen Arbeitsanzüge unverzüglich wechseln.
• Schutzhandschuhe verwenden.
1.5.7 G
M
EFAHR BEIM
OTORSTART
• Demontierte Teile, Werkzeuge oder sonstige Teile der Anlage nicht auf dem Motor oder in dessen Nähe liegen lassen.
• Die für die Sicherheit notwendigen Schutzvorrichtungen auf den Teilen zur Vervollständigung der Anlage installieren.
G
S
EBRAUCHS VON
CHUTZVORRICHTUNGEN DURCH DAS
MPL 111 S
P
ERSONAL
D
D
- 11