Kellys CITY Instrucciones De Uso página 29

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TREKKING I  CITY
• Der Gegenstand der verlängerten Garantie ist nur die Rahmenkonstruktion, nicht der Rahmenlack,
• Die Kosten für Fahrradkomponenten, welche infolge der veränderten Rohrdurchmesser des
getauschten Rahmen unvermeidlich ausgetauscht werden müssen und die Servicearbeiten damit
verbunden, trägt der Käufer (Erstbesitzer),
• Die verlängerte Garantie bezieht sich nicht auf Karbonrahmen und bei vollständig gefederten
Rahmen bezieht sich die verlängerte Garantie nicht, sowohl auf die hintere Drosseleinheit, wie
auch auf keine beweglichen Rahmeneinbettungen (Schwingen, Bolzen).
Eine unvermeidliche Voraussetzung für die Rechtsentstehung aus der verlängerten Garantie für den
Fahrradrahmen ist nämlich, dass alle oben genannten Bedingungen ausnahmslos erfüllt werden. Falls
welche auch immer der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt wird, und zwar nur teilweise,
entstehen keine Rechte aus der verlängerten Garantie.
Der Hersteller haftet dafür, dass er im Verlauf der verlängerten Garantiefrist die Kosten für den
Rahmenumtausch, dessen Mangelursache ein Material- oder Produktionsfehler ist trägt. Der
Hersteller erklärt ausdrücklich, dass im Verlauf der verlängerten Garantiefrist keine weiteren Rechte,
als das Recht für den Rahmenumtausch am Fahrrad, unter den Bedingungen definiert in diesem
Garantieschein im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrahmen" für den Käufer – oben genannten
Erstbesitzer des Fahrrads - entstehen und der Hersteller keine weiteren Rechte durch die verlängerte
Garantie gewährleistet.
Aus dem Grund der begrenzten Zugänglichkeit des Ursprungsmodells, was den reklamierten Rahmen
angeht, kann die Lieferzeit für den neuen Rahmen länger als 30 Tage betragen, wobei sich der
Hersteller verpflichtet, dass diese laut seinen Möglichkeit so kurz wie möglich sein wird. Der Hersteller
behält das Recht vor, einen Rahmen aus der aktuellen Produktion mit ähnlichen technischen
Parametern in gleicher Qualität, jedoch nicht gleicher Farbe zu liefern. Die Kontaktperson, bei der die
verlängerte Garantie geltend gemacht wird ist der Fahrradverkäufer – der Verkäufer ist berechtigt zu
entscheiden, ob die Reklamation anerkannt und wie diese erledigt wird.
Diese über den Standard hinausgehende Garantiefrist ist ein freiwilliger Akt der Firma KELLYS
BICYCLES s.r.o. und auf diese beziehen sich die Bestimmungen aus dem BGB oder anderen allgemein
gültigen Rechtsvorschriften nicht, jedoch gelten für diese ausschließlich die Bedingungen angeführt
in diesem Garantieschein, im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrahmen".
Die Rechte aus der verlängerten Garantie für den Fahrradrahmen werden erlöschen, falls diese nicht
im oben definierten Zeitraum der verlängerten Garantiefrist geltend gemacht werden.
BEDIENUNGSANLEITUNG
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