Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
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Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
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Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
2.9.2 Sicherheit im Verlegebetrieb
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Das Gerät nur an dessen Handgriffen in Position ziehen!
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Der Bediener muss das Gerät während des gesamten Transportes bis zum Absetzen ungehindert
beobachten können
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Steinlagen nie außermittig aufnehmen, Kipp- und Verletzungsgefahr!
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Steinpaketlagen vorsichtig aufsetzen
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Sicherheit vor Schnelligkeit
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Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
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Arbeiten mit dem Gerät nur in bodennahem Bereich, nicht über Personen schwenken!
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Während des Verlegebetriebs, ist der Aufenthalt von Personen im Arbeits- und Fahrbereich
verboten! Es sei denn, es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch
manuelles Führen des Gerätes (an Handgriffen).
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Steinpaketlagen belastet
ist.
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der Öffnungsweg der Greifarme durch einen
Widerstand (z.B. Steinstapel oder vergleichbares) blockiert ist!
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Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden.
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Plombe für Maximal-Druckeinstellung nie ohne Rücksprache mit dem Hersteller entfernen!
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Festsitzende Lasten nicht mit dem Hebegerät losreisen.
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Die Tragfähigkeiten und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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