Betriebsanleitung
Deutsch
1. Allgemeine Hinweise
Die Allgemeine Betriebsanleitung für Lagersysteme, 103041, in der zurzeit gültigen Fassung ist zu beach-
ten. Die nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.
2. Spezielle Sicherheitshinweise
Absolut verboten sind Feuer, offenes Licht sowie Rauchen in der Nähe des Lagersystems.
Beim Betrieb des Druckgasflaschenschrankes DGF ist die TRG 280 (Technische Regel
Druckgase) zu beachten. Besonders hingewiesen wird hier auf die Vorschrift für die Lagerung
von Druckgasbehältern mit brennbaren oder sehr giftigen Gasen.
TRG 280, Punkt 5.1.4: Das Umfüllen von Druckgasen sowie die Instandhaltung von Druck-
gasbehältern sind in Lagern nicht zulässig.
TRG 280, Punkt 5.1.5: Die Läger dürfen dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein. Un-
befugten ist das Betreten der Läger zu verbieten. Auf das Verbot ist durch Schilder hinzuwei-
sen.
3. Einsatz und Verwendungszweck
Der Gasflaschenschrank dient zum Lagern von Druckgasflaschen im Freien.
4. Technische Beschreibung
Ausführung
Der Flüssiggasflaschenschrank ST 10 / 20 / 23 /40 ist
wie folgt aufgebaut:
1.
Geschlossener Schrank zur vorschriftsmäßigen
Lagerung von Druckgasflaschen nach TRG 280
2.
Flexibles
Schranksystem,
Flaschenzahl erweiterbar.
3.
stabile Konstruktion, komplett feuerverzinkt
4.
Variables Schnellbausystem
5.
Rundumbelüftung durch Abstand der Tür vom Rahmen
6.
Lagerung der Gasflaschen auf mitgeliefertem Bodenrost
7.
Schutz vor Witterungseinflüssen
8.
Schutz vor Diebstahl und unbefugter Benutzung
9.
Kennzeichnung mit Warnsymbol
10. wirksame Durchlüftung des Schankes
11. zerlegte Anlieferung zu bauseitigen Montage
12. zur Bereitstellung und Entleerung von Druckgasbehältern bei Flüssiggasflaschenlagerung
Vorgesehen zur Aufstellung im Freien
5. Aufbau
Aufstellungsort
Der Flüssiggasflaschenschrank darf nur auf ebenen und befestigten Flächen im Freien aufgestellt werden.
Das Lager darf dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein.
Außerdem darf der Flüssiggasflaschenschrank nicht in der Nähe von Gruben, Kanälen oder Abflüssen zu
Kanälen ohne Flüssigkeitsschutz sowie Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindung zu Kellerräumen
befinden.
Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen befinden.
Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden
in engen Höfen sowie Durchgängen und
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-
in Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
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an Treppen von Freianlagen,
an besonders gekennzeichneten Rettungswegen.
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Flüssiggasflaschenschrank
ST 10 / ST 20 / ST 23 / ST 40
116960, 116961, 125056, 116962
beliebig
auf
jede
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Ausgabe 06/2006