Deutsch; Allgemeine Hinweise; Spezielle Sicherheitshinweise - Denios GS 305 Manual Del Usuario

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Deutsch

1. Allgemeine Hinweise

Die Allgemeine Betriebsanleitung für Lagersysteme, 103041, in der zurzeit gültigen Fassung ist zu beachten. Die
nationalen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.

2. Spezielle Sicherheitshinweise

Absolut verboten sind Feuer, offenes Licht sowie Rauchen in der Nähe des
Lagersystems.
Beim Betrieb des Druckgasflaschenschrankes DGF ist die TRG 280 (Technische
Regel Druckgase) zu beachten. Besonders hingewiesen wird hier auf die Vorschrift
für die Lagerung von Druckgasbehältern mit brennbaren oder sehr giftigen Gasen.
TRG 280, Punkt 5.1.4: Das Umfüllen von Druckgasen sowie die Instandhaltung von
Druckgasbehältern sind in Lagern nicht zulässig.
TRG 280, Punkt 5.1.5: Die Läger dürfen dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein.
Unbefugten ist das Betreten der Läger zu verbieten. Auf das Verbot ist durch Schilder
hinzuweisen.
3. Einsatz und Verwendungszweck
Der Gasflaschenschrank dient zum Lagern von Druckgasflaschen im Freien.
4. Technische Beschreibung
Ausführung
Der Gasflaschenschrank besteht aus einem stabilen geschraubten
Profilrahmen, komplett verzinkt mit abschließbaren Flügeltoren.
Ausführung nach TRG 280
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stabile Stahlrahmenkonstruktion
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Dach und Rückwand aus verzinkten, profilierten Blechen
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Seitenwände und Flächen der abschließbaren, 2-flügeligen Drehtür mit Maschengitterfüllung
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Witterungsschutz durch 500 mm Dachüberstand
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GS 305-B durch Sockelfüße 100 mm Bodenfreiheit
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GS 305-B mit Bodengruppe zur direkten Lagerung auf Gitterroste
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GS 305 ohne Bodengruppe zur direkten Lagerung auf dem Boden
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Einzelflaschenlager mit Haltebügel und Sicherungskette
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auch zum Einstellen von Gasflaschenpaletten geeignet
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zerlegte Anlieferung zur bauseitigen Montage
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5. Aufbau
Aufstellungort
Die Gasflaschenschränke dürfen nur auf ebenen und befestigten Flächen im Freien aufgestellt werden. Das
Lager darf dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein.
Außerdem dürfen Gasflaschenschränke nicht in der Nähe von Gruben, Kanälen oder Abflüssen zu Kanälen ohne
Flüssigkeitsschutz sowie Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindung zu Kellerräumen befinden.
Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen befinden.
Druckgasbehälter dürfen nicht gelagert werden
in engen Höfen sowie Durchgängen und
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in Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe,
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an Treppen von Freianlagen,
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an besonders gekennzeichneten Rettungswegen,
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Gasflaschenschrank GS 305-B / GS 305
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Seite 7 von 28 Seiten
Ausgabe 06/2007
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