3 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
3.1
Kennzeichnung des Produktes
An jeder Maschine / jedem Werkzeug ist ein CE-Schild / Aufkleber angebracht (Abbildung 1).
Das Modell, die Seriennummer und das Baujahr sind auf dem an der Maschine angebrachten CE-Schild des Her-
stellers angegeben. Das CE-Schild ist an der Maschine / dem Werkzeug angebracht und zeigt die folgenden Daten
und Symbole:
1) Konformitätskennzeichnung nach der 2006/42/CE Richtlinie.
2) Firmenname und vollständige Adresse des Herstellers.
3) Obligatorische Vorschrift für alle Personen, die für die Verwendung und / oder Wartung des Gerätes gemäß der
Gebrauchs- und Wartungsanleitung verantwortlich sind.
4) Bezeichnung des Gerätes.
5) Gerät-Typ - Bezeichnung des Typs / Codes des Gerätes.
6) Seriennummer.
7) Baujahr, d.h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
8) Hinweis nach der 2012/19 / CE „WEEE"-Richtlinie: Elektro- und Elektronikschrott können umwelt- und gesund-
heitsgefährdende Stoffe enthalten, deshalb dürfen sie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen in
den Sondersammelstellen getrennt gesammelt werden.
9) Versorgungsspannung des Gerätes (nur bei elektrisch akkubetriebenen Geräten)
Für eine korrekte und eindeutige Identifizierung des Gerätes müssen der Typ, die Seriennummer und das Baujahr
auf dem Typenschild gezeigt und bei jeder Anfrage nach Intervention oder Unterstützung an Campagnola Srl an-
gegeben werden.
Die CE-Kennzeichnung ist einzigartig und bescheinigt die Konformität des Produktes mit der Maschinenrichtlinie
und anderen geltenden Richtlinien unter Einhaltung der in diesem Handbuch vorgeschriebenen und angegebe-
nen Bedingungen. Bei einer "zusammengesetzten" Maschine oder einem "zusammengesetzten" Werkzeug wird
ein CE-Schild / ein CE -Aufkleber dem Produkt und ein Aufkleber auf dem Gerät angebracht, um den Werkzeugtyp
(zB ATRA.xxxx) zu identifizieren. Das zeigt, dass die Maschine / das Werkzeug ein Teil der "zusammengesetzten"
Maschine oder des "zusammengesetzten" Werkzeugs ist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Unversehrtheit des CE-Schildes / -Aufklebers zu überprüfen.
Der Benutzer ist verpflichtet, das CE-Kennzeichen und / oder die Warnaufkleber, die aufgrund von Verschleiß un-
leserlich sind, auszutauschen.
Es ist verboten, die an der Maschine / dem Werkzeug vorhandenen Schilder / Aufkleber zu entfernen. Campagnola
S.r.l. lehnt jede Verantwortung für die Sicherheit der Maschine / des Werkzeugs bei Nichtbeachtung dieses Verbots
ab.
Das Maschinenschild wird auf der Maschine positioniert, wie es in der nächsten Abbildung gezeigt wird.
Bedienungs- und Wartungshandbuch - Übersetzung
Der Originalanleitung Rev.: 01, Datum 24/11/2021
Figura 1
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