Wenn das Gerät unter einer Abzugshaube installiert wird, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
a) das angesaugte Volumen muss größer sein als das Volumen der erzeugten
Verbrennungsabgase (siehe geltende Normen);
b) das Material, aus dem der Filter in der Abzugshaube besteht, muss für die
Temperaturen der Verbrennungsabgase geeignet sein, die am Ausgang vom
Leitblech auch 300 ° C erreichen können;
c) das Ende der Abgasableitung des Gerätes muss innerhalb des Umfangs an der
Basis der Abzugshaube positioniert werden;
d) das Einschalten vom Gas (die Gaszufuhr) am Gerät darf nur manuell möglich sein.
5.1.8 Erste Inbetriebnahme und Abnahme
Vor Inbetriebnahme der Gasgeräte müssen alle Kontrollen durchgeführt werden, die für
die Sicherstellung der Konformität der Anlagen und der Installation des Gerätes nach
gesetzlicher Vorgabe und unter Beachtung der im vorliegenden Handbuch enthaltenen
Anweisungen erforderlich sind.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
→ Die Temperatur am Installationsort muss mehr als +4° C betragen.
→ Der Garraum muss leer sein.
→ Alle Verpackungsteile müssen komplett entfernt werden, einschließlich der
Schutzfolie auf den Außenwänden.
→ Die Lüftungsöffnungen dürfen nicht verdeckt oder verstopft sein.
→ Eventuell zur Installation abmontierte Geräteteile müssen wieder montiert werden.
→ Der Hauptschalter der Stromversorgung muss eingeschaltet und die Absperrhähne
für Wasser und Gas, die dem Gerät vorgeschaltet sind, müssen geöffnet sein.
Sobald das Gerät an die Stromversorgung angeschlossen wird, kann ein akustisches
Signal ertönen. Diese Möglichkeit ist normal und wird nach einigen Sekunden
automatisch zurückgesetzt.
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