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Lebensmittel eingefrieren, lagern und Eis bereiten
Lebensmittel gefrieren
Sind sehr viele Lebensmittel unterzubringen,
kann man alle Gefriergutschalen bis auf die
unterste aus dem Gerät herausnehmed und
die Lebensmittel direkt auf den Gefrierrosten
stapeln. Zum Herausnehmen,
Gefriergutschalen bis zum Anschlang
herausziehen nach oben kippen und
herausnehmen.
Damit die Luftzirkulation im Gërat nicht
beeinträchting wird, die Lebensmittel nicht
über die Stapelgrenze Bild e/A hinaus
stalpen.
Eis bereiten
Bild k
Stellen Sie die zu 3/4 mit Wasser gefüllte
Eisschale auf den Gefrierrost oder auf den
Boden der oberen Gefriergutschale.
Die gefrorenen Eiswürfel lassen sich durch
Verwinden der Eisschale leicht lösen.
Kälteakkus
Bild q/30
Dieses Zubehör ist nur bei einigen Modellen
eingeschlossen. Beachten Sie folglich
diesen Absatz nur, wenn Sie über dieses
Zubehör verfügen.
Die kälteakkus verzögern bei Stromausfall
oder einer Störung die Erwärmung des
eingelagerten Gefriergutes.
Die effektivste Verzögerung wird erreicht,
wenn die Akkus in das oberste Fach direkt
auf die Lebensmittel gelegt werden.
Die Kälteakkus können auch zum
vorübergehenden Kühlhalten von
Lebensmittel z.B. in einer Kühltasche
herausgenommen werden.
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Gefrierkalender
Bild j /15
Um Qualitätsminderungen des Gefriergutes
zu vermeiden ist es wichtig, daß die
zulässige Lagerdauer nich überschritten
wird. Die Lagerdauer hängt von der Art des
Gefriergutes ab.
Die Zahlen bei den Symbolen geben die
zulässige Lagerdauer in Monaten für das
Gefriergut an. Bei fertiger Tiefkühlkost, die
im Handel erhältlich ist, ist das
Herstellungsdatum oder Haltbarkeitsdatum
zu beachten.
Auftauen von Gefriergut
Je nach Art und Verwendungszweck kann
zwischen folgenden Möglichkeiten gewählt
werden:
Bei Raumtemperatur,
im Kühlschrank,
im elektrischen Backofen,
mit/ohne Heißluftventilator,
im Mikrowellengerät.
An- und aufgetautes Gefriergut kann erneut
eingefroren werden, wenn Fleisch und Fisch
nicht länger als einen Tag, anderes
Gefriergut nicht länger als drei Tage über 3º C
angestiegen ist.
Andernfalls, wenn Geschmack, Geruch und
Aussehen unverändert sind, durch Kochen,
Braten oder zu einem Fertiggericht
weiterverarbeiten und erneut eingefrieren.
Die max. Lagerdauer nicht mehr voll nutzen.