Garantiebedingungen
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum . Bitte
bewahren Sie den Original– Kassenbon gut auf . Diese
Unterlage wird als Nachweis für den Kauf benötigt .
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses
Produkts ein Material- oder Fabrikationsfehler auf, wird
das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für Sie kosten-
los repariert oder ersetzt . Diese Garantieleistung setzt
voraus, dass innerhalb der Drei-Jahres-Frist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und
schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile .
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und
Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet
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SVVW 3 A1