Kapriol 27998 Manual Del Usuario página 29

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den, die in ihrem Einsatz unterwiesen wurden.
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze dürfen von Personen nicht gebraucht werden, de-
ren körperliche Lage den normalen bzw. den Rettungseinsatz der Ausrüstungen beeinträchtigen kann.
• Ein Rettungsplan ist zu erstellen, der bei Bedarf verwendet werden kann.
• In der in einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz angeschlagenen Position ist bspw.
nach der Absturzrückhaltung auf mögliche Verletzungssymptome zu achten.
• Um negative Auswirkungen zu verhindern, ist sicherzustellen, dass ein Rettungsplan vorhanden ist.
Die Verwendung von Stützgurten wird empfohlen.
• Jegliche Umbauten der Einrichtung sind ohne schriftliche Einwilligung des Herstellers verboten.
• Jegliche Reparaturen der Einrichtung dürfen ausschließlich von ihrem Hersteller oder von seinem
befugten Vertreter vorgenommen werden.
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze dürfen bestimmungsfremd nicht eingesetzt werden.
• Vor Gebrauch immer sicherstellen, dass alle Komponenten des Absturzschutzsystems ordnung-
sgemäß zusammenwirken. Verbindungen und Einstellungen dieser Komponenten regelmäßig prüfen,
um ihr unerwartetes Trennen oder Lösen zu verhindern.
• Es ist verboten, Absturzschutzsysteme zu gebrauchen, wenn die Funktion einer Komponente durch
eine andere beeinträchtigt wird.
• Vor jedem Gebrauch sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze auf ihre Beschaffenheit
und korrekte Funktion gründlich zu kontrollieren.
• Bei der Kontrolle werden alle Systemkomponenten unter besonderer Berücksichtigung möglicher
Schäden, der übermäßigen Abnutzung, Korrosion, Scheuer- und Schnittstellen sowie Fehlfunktionen
nachgeprüft.
FOLGENDE PUNKTE SIND BEI DEN JEWEILIGEN AUSRÜSTUNGEN ZU BEACHTEN:
- Auffang- und Rückhaltegurte: Verbindungsklammern, Einstellelemente, Anschlagpunkte (-klam-
mern), Einzelgurte, Nähte, Schlaufen;
- Falldämpfer: Anschlagschlaufen, Einzelgurte, Nähte, Gehäuse, Karabiner;
- Textilseile und -führungen dafür: Seile, Schlaufen, Kauschen, Karabiner, Einstellelemente, Langspleiß;
- Stahlseile und -führungen dafür: Drähte, Klemmen, Schlaufen, Kauschen, Karabiner, Einstelle-
lemente, Langspleiß;
- Seil- oder Gurthöhensicherungsgeräte: korrekte Funktion der Aufroll- und der Sperreinrichtung,
Gehäuse, Falldämpfer, Karabiner;
- Steigschutzeinrichtungen: Gerätekörper, ungehinderte Bewegung auf der Führung, Funktion der
Sperreinrichtung, Rollen, Schrauben und Nieten, Karabiner, Falldämpfer; Hauptsperrvorrichtung,
Funktion der Sperre.
• Mindestens alle 12 Einsatzmonate ist die persönliche Schutzeinrichtung gegen Absturz für eine
regelmäßige gründliche Inspektion außer Betrieb zu nehmen. Diese Inspektion kann vom werkseige-
nen, entsprechend unterwiesenen Bevollmächtigten für derartige Inspektionen durchgeführt werden.
Regelmäßige Inspektionen können auch durch den Hersteller oder ein von ihm dazu befugtes Unter-
nehmen / eine befugte Person durchgeführt werden.
• Weist die jeweilige Schutzeinrichtung gegen Absturz einen komplizierten, mehrteiligen Aufbau auf,
dürfen regelmäßige Inspektionen in diesen Fällen nur durch den Hersteller oder seinen befugten
Vertreter durchgeführt werden. Zum Schluss wird das Datum für die weitere regelmäßige Inspektion
festgelegt.
• Kommt es auf die Beschaffenheit der Einrichtungen und die Sicherheit des Betreibers an, die
von der absoluten Funktionsfähigkeit und Festigkeit abhängig ist, sind regelmäßige Inspektionen von
grundlegender Bedeutung.
• Während der regelmäßigen Inspektion ist es auf gut lesbare Kennzeichnungen auf der Schutzein-
richtung (Typenschild) zu achten. Die Schutzeinrichtung darf mit schlecht lesbarem Typenschild nicht
gebraucht werden.
• Wird die Schutzeinrichtung außerhalb ihres Herstellungslandes verkauft, hat ihr Lieferant eine Ge-
brauchs- und Wartungsanleitung sowie Angaben über regelmäßige Inspektionen und Reparaturen in
DE
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