Kapriol 27998 Manual Del Usuario página 28

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– 1,5 kN) zu spannen. Überschreitet der ermittelte CRL Wert an einer besonderen Stelle den freien
Raum unterhalb des Werkers,
• eine entsprechend kürzere Falldämpf- und Verbindungsvorrichtung verwenden,
• ein festes Höhensicherungsgerät mit einem starren Seil verwenden.
• Vor jedem Gebrauch einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, deren Komponente die
27998 ist, sind alle Systembestandteile auf korrekte Verbindung, die ungehinderte Zusammenwir-
kung mit anderen Bestandteilen sowie auf Übereinstimmung mit folgenden Normen zu überprüfen:
EN 361 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte;
EN 354 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Sicherheitsseile;
EN 355 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Falldämpfer;
EN 362 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente (Karabiner)
EN 795 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Anschlageinrichtungen
• Der Gebrauch des horizontalen Anschlagseiles ist ausschließlich mit den Einrichtungen des Herstel-
lers des Anschlagseiles 27998 zulässig. Dazu gehören:
- Höhensicherungsgeräte (EN 360)
- Falldämpfer mit Seilen (EN 355),
- mitlaufende Auffanggeräte (DIN 353-2).
• Um die Systemkomponenten ordnungsgemäß zu verbinden, sind die Karabiner nach EN 362 zu
verwenden.
• Die Schutzeinrichtung 27998 kann in den ex-gefährdeten Bereichen 1, 2, 20, 21 und 22 eingesetzt
werden.
• Das horizontale Anschlagseil 27998 ist beim Einsatz gegen Kontakt mit Ölen, Säuren, Lösungs-
mitteln, Basen, offener Flamme, Metallspritzern, Funkenflug (Schweißen, Trennen von Metallen) und
scharfen Kanten zu schützen.
• Es ist strengstens verboten, das horizontale Anschlagseil 27998 umzubauen.
KENNZEICHNUNG (TYPENSCHILD): Bedeutung der Symbole [N], [O] (a) – Gerätetyp (Modell); (b)
- Bezeichnung; (c) – Katalog-Nr.; (d) - XX – Länge in m: (10, 20 oder 30); (e) – Herstellungsmonat
und -jahr; (f) – Serien-Nr.; (g) – Nummer und Jahr der EU-Norm; (h) – CE-Symbol und Nummer der
akkreditierten Stelle; (i) – Achtung: Anleitung lesen; (j) – Symbol des Herstellers oder Vertreibers.
REGELMÄSSIGE INSPEKTIONEN: Mindestens alle 12 Einsatzmonate, vom Erstgebrauch an begin-
nend, ist eine regelmäßige Inspektion der Einrichtung erforderlich. Die regelmäßige Inspektion ist
von einem Sachkundigen mit entsprechenden Kenntnissen und der Ausbildung im Bereich der per-
sönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz durchzuführen. Die Einsatzbedingungen der jeweiligen
Einrichtung können die Häufigkeit der regelmäßigen Inspektionen beeinflussen, die dann häufiger als
alle 12 Einsatzmonate durchzuführen sind. Jede regelmäßige Inspektion ist im Gebrauchsblatt der
Einrichtung zu vermerken.
MAXIMALE GEBRAUCHSDAUER: Die Einrichtung kann 10 Jahre ab Herstellungsdatum gebraucht
werden.
ACHTUNG: die maximale Gebrauchsdauer hängt von der Gebrauchsintensität und -umgebung ab.
Wird die Einrichtung unter schwierigen Bedingungen, bei häufigem Kontakt mit Wasser oder schar-
fen Kanten, unter extremen Temperaturen bzw. auf Einwirkung von ätzenden Stoffen ausgesetzt ge-
braucht, kann sie möglicherweise bereits nach einmaligem Gebrauch außer Betrieb genommen werden.
AUSSERBETRIEBNAHME: Die Einrichtung ist nach einer Absturzrückhaltung, ohne durchgeführte
regelmäßige Inspektion bzw. bei jeglichen Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit sofort außer
Betrieb zu nehmen und zu verschrotten (zu vernichten).
NOTIFIZIERTE STELLE
EU-Zertifikat ausgestellt durch: CENTRALNYM INSTYTUCIE OCHRONY PRACY [ZENTRALINSTITUT
FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER] ul. Czerniakowska 16, 00-701, Varsavia, Polonia, n° 1437
Notifizierte Stelle für die Produktionskontrolle: APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-
F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH
GEBRAUCHSGRUNDSÄTZE FÜR PERSÖNLICHE SCHUTZEINRICHTUNGEN GEGEN ABSTÜRZE
• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze sind ausschließlich von Personen gebraucht wer-
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