6. ANHANG (Fortsetzung)
6.7 Garantie
Für sämtliche HAYWARD-Produkte bestehen innerhalb von zwei Jahren ab Kauf des Produkts
Garantien hinsichtlich sämtlicher Fertigungsfehler oder Materialmängel. Bei jedem Antrag auf
Garantie muss der Nachweis des Kaufs, einschließlich des Belegs zum Kaufdatum, erbracht
werden. Wir bitten Sie also um Aufbewahrung Ihrer Rechnung.
Die HAYWARD-Garantie, die grundsätzlich ganz im Ermessen von HAYWARD liegt, beschränkt
sich auf die Reparatur oder den Ersatz, hinsichtlich fehlerhafter Produkte, sofern sie sachgemäß
benutzt wurden, nämlich in Übereinstimmung mit den im Benutzerleitfaden befindlichen
Vorschriften; das Produkt darf keinesfalls verändert worden sein und darf ausschließlich mit den
Bauteilen und Einzelteilen von HAYWARD benutzt werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Beschädigungen aufgrund von Frost und Einwirkungen chemischer Substanzen.
Ausgeschlossen von der Garantie sind sämtliche sonstigen Kosten (Transport, Arbeitstätigkeit...).
HAYWARD kann nicht haftbar gemacht werden für direkte oder indirekte Schäden, die sich
aufgrund falscher Montage, fehlerhaften Anschlusses oder der falschen Funktion des Produkts
ergeben.
Falls Sie einen Garantieantrag stellen, eine Reparatur beantragen oder ein Produkt austauschen
möchten, so wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Ausgeschlossen ist eine Material-
Rücksendung an unser Werk ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
Die Verschließteile unterliegen nicht der Garantie.
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GARANTIEVORAUSSETZUNGEN