Kontraindikationen
Keine.
Mögliche Komplikationen beim Einsatz von Gefäßprothesen
Zu den möglichen Komplikationen bei chirurgischen Verfahren in Verbindung mit
Gefäßprothesen zählen unter anderem: Aneurysma, Anastomosenbruch oder Nahtriß
und/oder Wirtsgefäßriß, Embolien, Infektion, Blutungen, Verschluß, Stenose,
Thrombose, Knicken/Komprimierung, Schwellung der implantierten Gliedmaße,
Hämatom- oder Pseudoaneurysmabildung, Anzapfsyndrom und/oder Hauterosion.
Warnhinweise
ÜBERMÄßIGES AXIALES DEHNEN ODER STRECKEN DER PROTHESE (>10 %)
BEI DER HANDHABUNG WÄHREND DER IMPLANTATION VERMEIDEN. Die Pro-
these lang genug zuschneiden, dass Belastung an den Anastomosen verhindert und/
oder vollständige Bewegungsfreiheit des Körpers ermöglicht wird. Bei übermäßigem
Dehnen oder Strecken der Prothese können die mikroporösen Schichten der Prothese
beschädigt oder Anastomosenbrüche verursacht werden, was zu Hämatomen, Blutun-
gen, Pseudoaneurysmen, Ischämie oder Verlust der Gliedmaße bzw. der Gliedmaßen-
funktion führen kann.
Das Produkt NICHT verwenden, wenn die Packung beschädigt oder geöffnet ist, da
dadurch die Sterilität beeinträchtigt worden sein kann.
Die Prothese NICHT erneut sterilisieren.
Vorsichtsmaßnahmen
1. Wenn ein Ballonkatheter zur Angioplastie oder Embolektomie innerhalb des
Lumens der Vectra-VAG verwendet wird, muss die Größe des insufflierten Ballons
dem Innendurchmesser der VAG entsprechen. Die übermäßige Insufflierung des
Ballons bzw. die Verwendung eines Ballonkatheters der falschen Größe können
eine Beschädigung der Prothese verursachen. Es ist sorgfältig darauf zu achten,
dass die Prothese beim Zurückziehen des Ballonkatheters nicht übermäßig axial
gedehnt wird.
2. Eine Vorkoagulation der Prothese ist nicht erforderlich.
3. Die Prothese muss vor der Implantation in steriler physiologischer Kochsalzlösung
hydriert werden. Die Innen- und Außenwand des Prothesenlumens sind mikro-
porös, und die in den Poren dieser Wandflächen enthaltene Luft muss verdrängt
werden. Nähere Informationen hierzu im Abschnitt „Operationstechniken".
4. Die Verwendung des Vectra-Schleusen-Tunnelierinstruments ist erforderlich, um
das subkutane Trauma und den für die Positionierung der Prothese während der
Implantation erforderlichen Kraftaufwand so gering wie möglich zu halten. Die
Tunnelierung ermöglicht die Prothesenplazierung ohne Ziehen, so dass keine über-
mäßige Kraft angewandt werden muss, die eine Beschädigung der mikroporösen
Schichten der Prothese verursachen könnte.
5. Wenn eine Abklemmung erforderlich ist, sollten nur atraumatische oder geeignete
Gefäßklemmen mit glattem Maul oder Überzug verwendet werden, um eine Bes-
chädigung der Prothesenwand während der Implantation zu vermeiden.
6. Aufgrund der Monofil-Verstärkung werden ausschließlich Ende/Ende-Anasto-
mosen der zu implantierenden Revisionsprothese empfohlen, und keine Ende/
Seite-Anastomosen.
7. Richtlinie 17 der Richtlinien für die klinische Praxis im Abschlußbericht der Vas-
cular Access Work Group der National Kidney Foundation (Arbeitsgruppe Gefäßzu-
gang der US-amerikanischen Nierenvereinigung) – „Dialysis Outcomes Quality
Initiative" enthält die folgende Empfehlung für infizierte arteriovenöse Prothesen:
„Infizierte Dialyseprothesen sind operativ zu behandeln. Unbehandelte Zugangsin-
Vectra
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®
-Gefäßzugangsprothese