7
WARTUNG
7.1
WARTUNG
Die Wartung darf nur von einem autorisierten Kundendienstzentrum durchgeführt werden.
Vor der Ausführung von Wartungsarbeiten folgende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:
• Sicherstellen, dass alle Teile des Heizofens kalt sind.
• Sicherstellen, dass die gesamte Asche vollständig erkaltet ist.
• Die in der Richtlinie 89/391/EWG vorgesehene persönliche Schutzausrüstung benutzen.
• Sicherstellen, dass der Hauptschalter der Linie ausgeschaltet ist.
• Sicherstellen, dass die Stromversorgung nicht versehentlich wieder eingeschaltet werden kann. Den Netzstecker aus der
Steckdose ziehen.
• Immer mit den für den jeweiligen Wartungseingriff geeigneten Werkzeugen arbeiten.
• Nach den Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten alle Schutzabdeckungen installierten und alle Sicherheitseinrichtungen
aktivieren, bevor der Heizofen wieder in Betrieb genommen wird
7.2
WARTUNG DES RAUCHSYSTEMS
Das Rauchsystem muss mindestens einmal jährlich bzw. nach 400 kg Pelletverbrennung gewartet werden.
Sind horizontale Bereiche vorhanden, etwaige Asche- und Rußablagerungen entfernen, damit sie die Rauchdurchgänge nicht
verstopfen. Der Betrieb des Heizofens kann aufgrund einer unterlassenen oder unzureichenden Reinigung beeinträchtigt
werden und unter anderem zu folgenden Problemen führen:
-
unkorrekte Verbrennung
-
Schwärzung der Glasscheibe
-
Verstopfung der Brennschale, Ansammlung von Asche und Pellets
-
Ansammlung von Asche und übermäßige Verkrustung am Wärmetauscher, wodurch die Leistung beeinträchtigt wird
7.3
WARTUNG DES HEIZOFENS
Den Heizofen mindestens einmal pro Jahr warten, und jedenfalls immer dann, wenn er eine Wartungsmeldung erzeugt.
Die Wartung durch den Techniker sieht folgende Maßnahmen vor:
-
Präzise und vollständige Reinigung der Abgaswege
-
Prüfung des Zustands und des Dichtungsvermögens alle Dichtungen
-
Prüfung des Zustands und der Sauberkeit alle Innenkomponenten
-
Prüfung des Dichtungsvermögens und der Sauberkeit des Adapters am Rauchabzug
-
Entfernen von etwaigen Pelletrückständen im Behälter
-
Prüfung, dass keine Pellets oder Pelletrückstände im Installationsbereich vorhanden sind
-
Prüfung des korrekten Betriebs des Heizofens
-
Reset etwaiger Meldungen oder Alarme
7.4
KONTROLL- UND WARTUNGSPROGRAMM
Brennschale
Aschekasten/-fach
Glasscheibe
Kessel
Widerstandhalter
Abgassammelleitung
Dichtungen für Tür und Brenns-
chale*
Abgasführung*
Ventilatoren*
(*)
Durch den Vertragskundendienst.
Mindestens einmal jährlich bzw. nach 400 kg Pelletverbrennung.
(a)
18
INSTALLATION
.
.
BEI JEDER EIN-
JEDE WOCHE
SCHALTUNG
X
X
X
X
(a)
1 MONAT
1 JAHR
X
X
X
X
X
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