Batteriegröße zulässige Ladegerät, um Überlas-
tung der elektrischen Leitungen und Kontakte
sowie unzulässige Gasbildung zu vermeiden.
EPzV-Batterien sind gasungsarm, aber nicht
gasungsfrei. Im Gasungsbereich dürfen die
Grenzströme gem. DIN EN 62485-3 nicht über-
schritten werden. Wurde das Ladegerät nicht
zusammen mit der Batterie beschafft, ist es
zweckmäßig, dieses vom Kundendienst des
Herstellers auf seine Eignung überprüfen zu las-
sen.
Beim Laden muss für einwandfreien Abzug der
Ladegase gesorgt werden. Trogdeckel bzw.
Abdeckungen von Batterie-Einbauräumen sind
zu öffnen oder abzunehmen. Die Lüftung gem.
EN 62485-3 ist sicherzustellen.
Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus und
Minus an Minus) an das ausgeschaltete Ladege-
rät anzuschließen. Danach ist das Ladegerät
einzuschalten.
Beim Laden steigt die Temperatur in der Batterie
um ca. 10 K an. Deshalb soll die Ladung erst
begonnen werden, wenn die Temperatur unter
35 °C liegt. Die Temperatur soll vor der Ladung
mindestens 15 °C betragen, da sonst keine ord-
nungsgemäße Ladung erreicht wird. Sind die
Temperaturen ständig höher als 40 °C oder
niedriger als 15 °C, so ist eine temperaturabhän-
gige Konstantspannungsregelung des Ladege-
rätes erforderlich.
Hierbei ist der Korrekturfaktor mit -0,004 V/Z pro
Kelvin (K) anzuwenden. Die Bezugstemperatur
ist 30 °C.
Besonderer Hinweis für den Betrieb von
Batterien in Gefahrenbereichen:
Dies sind Batterien, die gemäß EN 60079 Gerä-
tegruppe Ex I in schlagwettergefährdetem bzw.
Gerätegruppe Ex II in explosionsgefährdetem
Bereich zum Einsatz kommen. Die Warnhinweise
auf der Batterie sind zu beachten.
2.3 Ausgleichsladen
Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der
Brauchbarkeitsdauer und zur Erhaltung der
Kapazität. Ausgleichsladungen sind im An-
schluss an eine normale Ladung durchzuführen.
Diese sind nach Tiefentladungen und nach wie-
derholt ungenügender Ladung unbedingt erfor-
derlich. Für die Ausgleichsladung sind ebenfalls
nur die vom Batteriehersteller zugelassenen
Ladegeräte zu verwenden.
Temperatur beachten!
2.4 Temperatur
Die Batterietemperatur von 30 °C wird als Nenn-
temperatur bezeichnet. Höhere Temperaturen
verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Tempera-
turen verringern die verfügbare Kapazität.
45 °C ist die Grenztemperatur und nicht als
Betriebstemperatur zulässig.
2.5 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist Schwefelsäure, die in Gel fest-
gelegt ist. Dementsprechend ist die Dichte des
Elektrolyten ist nicht messbar.
3.
Warten
Kein Wasser nachfüllen!
3.1 Täglich
Batterie nach jeder Entladung laden.
3.2 Wöchentlich
Sichtkontrolle auf Verschmutzung und mechani-
sche Schäden. Gegebenenfalls ist die Batterie
zu reinigen. Schäden müssen unverzüglich
durch qualifiziertes Fachpersonal behoben wer-
den.
3.3 Vierteljährlich
Nach Volladung und einer Standzeit von mindes-
tens 5 Stunden sind folgende Parameter zu
messen und aufzuzeichnen:
• Gesamtspannung
• Einzelspannungen
Werden wesentliche Veränderungen zu vorheri-
gen Messungen oder Unterschiede zwischen
den Zellen festgestellt, so ist zur weiteren Prü-
fung bzw. Instandsetzung der Kundendienst
anzufordern.
3.4 Jährlich
Gemäß DIN EN 1175-1 ist nach Bedarf, aber
mindestens einmal jährlich, der Isolationswider-
stand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine
Elektrofachkraft zu prüfen.
Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Bat-
terie ist gemäß DIN EN 1987-1 durchzuführen.
Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie
soll gemäß DIN EN 62485-3 den Wert von 50 Ω
je Volt Nennspannung nicht unterschreiten. Bei
Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Min-
destwert 1000 Ω.
4.
Pflegen
Die Batterie ist stets sauber und trocken zu hal-
ten, um Kriechströme zu vermeiden. Reinigung
gemäß ZVEI-Merkblatt Nr. 6 «Reinigung von
Batterien», welches kostenlos von der ZVEI-
Homepage runtergeladen werden kann.
Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und
vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Beschädigungen der Trogisolation sind nach
Reinigung der Schadstellen auszubessern, um
Isolationswerte nach DIN EN 62485-3 sicherzu-
stellen und Trogkorrosion zu vermeiden. Wird
der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweck-
mäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern.
5.
Lagern
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb
genommen, so sind diese vollgeladen in einem
trockenen, frostfreien Raum zu lagern. Um die
Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen,
können folgende Ladebehandlungen gewählt
werden:
1.
Vierteljährlich Volladung nach Punkt 2.2. Bei
angeschlossenem Verbraucher, z. B. Mess-
oder Kontrolleinrichtungen, kann die Voll-
ladung bereits 14-tägig erforderlich sein.
2.
Erhaltungsladung bei einer Ladespannung
von 2,30 Volt x Zellenzahl.
Die Lagerzeit ist bei der Brauchbarkeitsdauer zu
berücksichtigen.
6.
Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem
Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kun-
dendienst anzufordern. Messdaten gem. 3.3
vereinfachen die Fehlersuche und die Störungs-
beseitigung. Ein Servicevertrag mit GNB erleich-
tert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern und
erhöht so die Lebensdauer der Batterie.
7.
Transport und Einbau von Einzelzellen
Einzelzellen sind stets in aufrecht stehender Ori-
entierung (Polanschlüsse nach oben) zu trans-
portieren und einzubauen. Der Transport, Einbau
oder Betrieb von auf der Seite liegender Zellen
ist nicht zulässig und führt zu einem irreversiblen
Kapazitätsverlust und frühzeitigem Ausfall der
Batterie.
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