werden. Der Pfeil auf der Oberseite des Läufers zeigt die korrekte
Ausrichtung und muss stets nach oben zeigen.
5.2) Funktionskontrolle auf Stahlseil aufgesetzt:
A) Den auf das Stahlseil aufgesetzten Läufer am Karabiner festhalten
und nach oben ziehen. Bei vertikal nach oben gezogenem Karabiner
und langsamen Auf- und Niederbewegen muss der Läufer den
Bewegungen leicht auf dem Stahlseil folgen. Abbildung 7) Bei
Loslassen des Karabiners oder ruckartiger Bewegung des Karabiners
nach unten muss der Läufer sperren und auf dem Seil klemmen!
Abbildung 5
5.3) Seilführungen:
5.3.1) Überfahrbare Seilführungen: Seilführungen können von dem
Läufer überfahren werden ohne den Läufer vom Seil abnehmen zu
müssen und ohne das Seil vom Zwischenhalter zu lösen. Damit der
Läufer über die die Seilführung gleiten kann, ist darauf zu achten,
dass der Läufer möglichst nicht verdreht ist. Abbildung 10
5.3.2) Nicht überfahrbare Seilführungen: Bei nicht überfahrbaren
Seilführungen muss bis kurz vor die Führungen gestiegen werden
und das Seil aus der Führung gezogen werden. Anschließend
übersteigt man die Führung und führt das Seil unterhalb des Läufers
in die Seilführung wieder ein.
Seilöffnung seitlich (Abbildung 11).
Seilöffnung vorne (Abbildung 12).
6.) Benutzung der Steigschutzeinrichtung
6.1) Einsatztemperaturen beachten (-30°C bis +45°C)
6.2) Bei extremen Bedingungen: Dies können klimatische
Bedingungen, Chemikalieneinwirkung oder mechanische Einflüsse,
z.B. scharfe Kanten, Öl, Eis, etc. sein) wird daher von der Benutzung
des Steigschutzsystems abgeraten.
6.3) Stahlseil und Leiterbefestigungen vor / während des Steigens auf
Vollständigkeit und einwandfreien Zustand per Sichtkontrolle prüfen
6.4) Seilzwischenhalter müssen mit den Sprossen fest verbunden
sein und dürfen das Seil nicht knicken. Sowohl beim Auf- als auch
beim Absteigen muss der Läufer stets unter seinem Befestigungspunkt
am Gurt geführt („geschleppt") werden, um den Läufer entriegelt zu
halten (Schleppbetrieb Abbildung 7). Gleichmäßig und ruhig auf- oder
absteigen und den Läufer mitführen. Dabei aber nicht die Hand auf
dem Bandfalldämpfer/Karabiner oder Läufer liegen lassen! Die Läufer
dürfen nicht zur Arbeitsplatzpositionierung verwendet werden. Hierfür
sind separate PSA Systeme (z.B. EN 358 und EN 354/355) zu
verwenden. Vor dem Abnehmen des Läufers muss ein sicherer Stand
auf einer Plattform und im absturzgefährdeten Bereich eine Sicherung
mittels Falldämpfer (z.B. EN 354 / 355) an einem geeigneten
Anschlagpunkt erfolgen.
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