INFORMATION FÜR DEN BENUTZER
Gemäß Art. 13 der Rechtsverordnung Nr. 151
vom 25. Juli 2005 „Durchführung der Vorschriften
2002/95EG, 2002/96/EG in Bezug auf die
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro-
und Elektronikgeräten sowie die Entsorgung von
Altgeräten"
Das Symbol des durchgestrichenen Müllcontainers
auf dem Gerät oder auf der Packung weist darauf
hin, dass das Produkt nach seiner Gebrauchszeit von
anderen Abfällen getrennt zu entsorgen ist.
Die getrennte Entsorgung dieses Gerätes nach seiner
Gebrauchszeit wird vom Hersteller organisiert und
verwaltet. Der Benutzer, der dieses Gerät entsorgen
will, muss sich mit dem Hersteller in Verbindung
setzen und den Anweisungen folgen, die dieser
hinsichtlich der getrennten Sammlung des Gerätes
nach seiner Gebrauchszeit gibt.
Die getrennte Sammlung für die spätere Zuführung
des Altgerätes zum Recycling, zur Aufbereitung und
umweltverträglichen Entsorgung trägt dazu bei,
eventuelle negative Auswirkungen auf die Umwelt
und Gesundheit zu vermeiden und fördert die
Wiederverwendung der Materialien, aus denen das
Gerät besteht.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produktes durch
den Besitzer führt zur Anwendung der gesetzlich
vorgesehenen Verwaltungsstrafen.
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