Hintergrundbeleuchtung
Die Hintergrundbeleuchtung schaltet sich automatisch ein, sobald eine Taste betätigt
wird und schaltet sich nach ca. 5 Sekunden automatisch wieder aus. Auch bei
Empfang (Geräuschübertragung) schaltet sich die Hintergrundbeleuchtung ein!
CTCSS-Codes einstellen
Die zusätzlich möglichen CTCSS Codes dienen dazu, in einem Funknetz
verhindern, dass Sie auch fremde Stationen, die zufällig auf dem gleichen Kanal
arbeiten, mithören müssen.
Ein Funknetz in diesem Sinne ist auch schon die Kombination aus zwei Geräten, z.B.
Eltern- und Babygerät- denn auch hier möchten Sie ja nicht fremde Babys hören,
sondern nur Ihr eigenes. Es ist ja nie auszuschließen, dass jemand anders den
gleichen Funkkanal benutzt wie Sie.
Verwechseln Sie das bitte nicht mit Abhörsicherheit: Es wird immer möglich sein,
unverschlüsselte analoge Funkgespräche abzuhören; dazu braucht der Abhörende
nur ein beliebiges anderes PMR 446 Funkgerät oder einen Funkscanner.
Die CTCSS (continuous tone coded squelch signal) Töne sind übrigens unhörbare
tiefe Töne, die dem Mikrofonsignal zugemischt werden. Bei Empfang prüft das Gerät,
ob der eingestellte Ton vorhanden ist, und gibt den Lautsprecher nur frei, wenn der
richtige Ton erkannt wurde.
Bei den Kanälen 1 bis 8 können Sie die CTCSS Codes selbst einstellen:
Drücken Sie die MENU Taste 3 x (oder einfach so oft, bis Sie im Display
sehen, dass die Ziffern
Mit
Drücken Sie wieder kurz die Sendetaste oder warten Sie einfach 5 Sekunden
Aufrufen anderer Menüpunkte nacheinander
Alle Menüpunkte laufen nach dem gleichen System ab.
Sie drücken die MENU -Taste einmal oder mehrfach hintereinander.
Nach jedem Drücken blinkt eine Einstellung (bis jetzt haben Sie schon die
Kanaleinstellung, die Babymode-Eltern-PMR446 Einstellung und die CTCSS
Einstellung kennengelernt).
Jetzt wählen Sie die gewünschte Einstellung aus mit
Dann bestätigen Sie mit kurzem Antippen der Sendetaste – oder Sie warten
einfach, bis die Einstellung übernommen wird.
00
(oder bis
wählen Sie den gewünschten CODE aus
Deutsch
38
) blinken.
zu
11