OBJ_BUCH-1029-004.book Page 12 Thursday, June 9, 2016 9:53 AM
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgut-
rechts. Die Akkus können durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße
transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere Anfor-
derungen an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vor-
bereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kon-
takte ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt.
Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
Akku-Leuchten, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Werfen Sie Akku-Leuchten und Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen nicht mehr gebrauchsfähige Akku-
Leuchten und gemäß der Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
In Deutschland können nicht mehr gebrauchsfähige Geräte/Akkus zum Recycling
an Würth zurückgegeben werden.
Akkus/Batterien:
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt „Transport",
Seite 12.
Änderungen vorbehalten.
Transport
Entsorgung
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