• Lasten dürfen nicht über Personen hinweg gehoben
werden (Abb.1).
• An einer angehobenen Last dürfen keine Schweiß-
oder Schneidverfahren durchgeführt werden.
• Ketten und Haken die verdreht sind oder Knicke,
Kerben oder Risse aufweisen dürfen nicht eingesetzt
werden
• Ein maschineller Antrieb des Hebelzugs anstelle des
Handbetriebs ist unzulässig.
• Eine Veränderung der Maschine ist unzulässig.
• Person dürfen nicht auf einer schwebenden Last
stehen.
7. Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Hebezeug einer
Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer Sicht-
und Funktionsprüfung. Sie soll sicherstellen, dass sich
das Gerät in einem sicheren Zustand befindet und
gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und
behoben werden. Als Sachkundige können z. B. die
Wartungsmonteure des Herstellers oder Lieferanten
angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch
entsprechend ausgebildetes Fachpersonal des eigenen
Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich
der Tragmittel, Ausrüstung und Tragkonstruktion auf
augenfällige Mängel und Fehler zu überprüfen. Weiterhin
sind die Bremse und das korrekte Einhängen des Ge-
rätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist mit dem
Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu
ziehen oder zu spannen und wieder abzusenken bzw.
zu entlasten. Bei der Prüfung ist in besonderem Maße
auch die Senkbewegung zu beachten!
Überprüfung Typenschild
Das Typenschild muss vorhanden und leserlich sein.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf ausreichende Schmierung,
äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Verschleiß,
Längung und Korrosionsnarben überprüft werden.
Überprüfung Kettenendstück
Das Kettenendstück muss unbedingt am losen Ketten-
ende montiert sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Verformungen,
Beschädigungen, Risse, Abnutzung und Korrosions-
narben überprüft werden. Die Hakensicherungen
müssen vorhanden sein.
Überprüfung Kettenverlauf
Bei Drehen des Handrades im Uhrzeigersinn muss sich
der Lasthaken in Richtung des Gehäuses, also hin zum
Gerät bewegen. Die Kette muss sauber in das Gerät
einlaufen können.
Nur einwandfreie Geräte und Hilfsmittel verwenden.
Bei auftretenden Mängeln muss das Gerät außer Betrieb
genommen werden. Die Prüfung und Instandsetzung
darf nur sachkundig durch eine befähigte Person er-
folgen.
• Es muss überprüft werden, dass der Hebelzug genau
der Bestllung entspricht und die vorgeschriebene
Kennzeichnung vorhanden ist.
• Überprüfung, ob vorgeschriebene Kennzeichnung,
vorhanden sind.
• Es muss überprüft werden, dass diese Anleitung für
den richtigen Gebrauch von Hebelzügen vorliegt und
vom Anwender gelesen und verstanden wurde.
• Bedienkräfte gemäß Vorgaben dürfen nicht über-
schritten werden.
• Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann
ein leiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die
Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen
im Gefahrenbereich aufhalten.
• Bei Feststellung von Überlastung ist die Arbeit
umgehend einzustellen und der Hebelzug ist durch
eine Fachkraft zu überprüfen.
• Es muss sichergestellt werden, dass die Last im
Hakengrund sitzt und dass die Sicherungsklappe
eingerastet ist. Wenn die Sicherungsklappe an der
Hakenspitze vorbeischnappt, ist der Haken überlastet
worden und muss ersetzt werden.
• Vor dem Einsatz muss der Haken sich leicht und glatt
schwenken lassen.
• Der Hebelzug muss ordnungsgemäß am Stützelement
eingehängt sein.
• Beim Anheben einer Last ist die Kette langsam zu
straffen. Eine schwebende Last darf nicht ins
Schaukeln gebracht werden.
• Wenn die Kette sich festklemmt, springt oder
übermäßige Geräusche verursacht, ist sie zu reinigen
und zu schmieren. Dauert das Problem an, ist der
Hebelzug sofort aus dem Betrieb zu nehmen und von
einer qualifizierten Person prüfen zu lassen.
Nachfolgende Hinweise sollen dem Anwender bei der
Vorbereitung und Durchführung von Hebevorgängen
unterstützen. Sie sind keinesfalls erschöpfend und er-
setzen nicht die Schulung für Maschinenführer. Diesbe-
züglich wird auch auf DGUV Information 209-012 und
209-091 hingewiesen sowie auf die BetrSichV und
weitere geltende Bestimmungen, auch den jeweiligen
Ländermarkt betreffend.
RHINO-Hebelzug 03/2022 / Änderungen vorbehalten!
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