• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
1 .4 SICHERHEITSBEWUSSTES ARBEITEN
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
1 .5 SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN BETREIBER/BEDIENER
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb
befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen und Umwelt
entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe
z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
1 .6 SICHERHEITSHINWEISE FÜR WARTUNGS-, INSPEKTIONS- UND MONTAGEAR-
BEITEN
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und
Montagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen. Die in
der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der Maschine
muß unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder Pumpenaggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern,
müssen dekontaminiert werden. Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen
alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion
gesetzt werden.
Vor der (Wieder)inbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten
Punkte zu beachten.
1 .7 EIGENMÄCHTIGER UMBAU UND ERSATZTEILHERSTELLUNG
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur nach Absprache mit dem
Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zubehör
dienen der Sicherheit. Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die daraus
entstehenden Folgen aufheben.
1 .8 UNZULÄSSIGE BETRIEBSWEISEN
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungsmäßiger
Verwendung entsprechend Abschnitt 3. Beschreibung der Betriebsanleitung
gewährleistet. Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall
überschritten werden.
2 . TRANSPORT UND ZWISCHENLAGERUNG
2 . 1 TRANSPORT
GEFAHR
Hebeanlage fällt .
Wenn die Hebeanlage fallen gelassen wurde, besteht ein Verletzungsrisiko!
Benutzen Sie geeignete Transporthilfsmittel.
Die Fertigpumpstationen der Baureihe Sanifos® dürfen weder geworfen noch fallengelassen werden.
2 .2 ZWISCHENLAGERUNG/KONSERVIERUNG
Zur Zwischenlagerung und Konservierung genügt das Aufbewahren an einem kühlen, dunklen, trockenen und frostsiche-
ren Ort. Die Anlage sollte senkrecht stehen.
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