Der Käufer erhält dann nähere Informationen zur Abwicklung
des Garantiefalls, z.B. wohin er das Produkt kostenfrei senden
kann und welche Unterlagen erforderlich sind.
Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht,
wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des
Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei
sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden
(z.B. Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtungen, Elektroden,
Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Be-
stimmungen der Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt,
gelagert oder gewartet wurden sowie Produkte, die vom
Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten Servicecen-
ter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und
Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
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