Außerdem ist eine Liste der
Vertragswerkstätten und aller
Kundendienststellen von
Black & Decker sowie der
zuständigen Ansprechpartner im
Internet zu finden unter:
www.2helpU.com.
GARANTIE
Black & Decker vertraut auf die
Qualität der eigenen Geräte und
bietet dem Käufer eine außer-
gewöhnliche Garantie. Diese
Garantiezusage versteht sich
unbeschadet der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche und
schränkt diese keinesfalls ein.
Sie gilt in sämtlichen Mitglieds-
staaten der Europäischen Union
und der Europäischen
Freihandelszone EFTA.
Tritt innerhalb von 24 Monaten
ab Kaufdatum an einem Gerät
von Black & Decker ein auf
Material- oder Verarbeitungs-
fehler zurückzuführender Mangel
auf, garantiert Black & Decker
den Austausch defekter Teile,
die Reparatur von Geräten mit
üblichem Verschleiß bzw. den
Austausch eines mangelhaften
Geräts, ohne den Kunden dabei
mehr als unbedingt nötig in
Anspruch zu nehmen, allerdings
vorbehaltlich folgender
Ausnahmen:
wenn das Gerät gewerblich,
x
beruflich oder im Verleih-
geschäft benutzt wurde;
wenn das Gerät miß-
x
bräuchlich verwendet oder
mit mangelnder Sorgfalt
behandelt wurde;
wenn das Gerät durch
x
irgendwelche Fremd-
einwirkung beschädigt wurde;
D E U T S C H
wenn ein unbefugter
x
Reparaturversuch durch
anderes Personal als das einer
Vertragswerkstatt oder des
Black & Decker-Kunden-
dienstes unternommen wurde.
Zur Inanspruchnahme dieser
Garantie ist dem Verkäufer bzw.
der Vertragswerkstatt ein
Kaufnachweis vorzulegen.
Der Kaufnachweis muß
Kaufdatum und Gerätetyp
bescheinigen. Die Adresse des
zuständigen Büros von
Black & Decker steht in dieser
Anleitung, darüber läßt sich die
nächstgelegene Vertrags-
werkstatt ermitteln. Außerdem ist
eine Liste der Vertragswerk-
stätten und aller Kundendienst-
stellen von Black & Decker sowie
der zuständigen Ansprechpartner
im Internet zu finden unter:
www.2helpU.com.
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