KAPITEL
4.1 ANWENDUNSGZWECK
Die persönliche Schutzausrüstung der Klasse III, 228.020 genannt KES 2 ist:
- eine automatische Abseilausrüstung nach EN 341:2011 Typ 1 Klasse A, die von 2
Personen verwendet werden kann (maximale Last 225 kg) für vertikale Abseilvorgänge mit
einer maximalen Höhe von 300 Metern,
- eine Hebeausrüstung bei Bergungsarbeiten nach EN 1496:2007 Klasse B zum Heben von
2 Personen (maximale Last 225 kg) mit der Zusatzfunktion des handbetätigten Abseilens,
um 2 Personen über eine auf 2 Meter begrenzte Distanz abseilen zu können.
Achtung:
- KES 2 darf nur zum Abseilen und Heben von Personen benutzt werden!
- längeres Hängen im Klettergurt, vor allem wenn man sich nicht bewegt, kann
zum Hängesyndrom (oder Hängetrauma) führen, das Bewusstlosigkeit und auch
Tod verursachen kann! Es müssen unbedingt die Rettungsdienste gerufen und
die Verletzten schnellstmöglich abtransportiert werden.
4.2 GEBRAUCH
4.2.1 Allgemein
Diese Ausrüstung darf nur benutzt werden mit:
- Falldämpfer nach EN 355,
- Verbindungselemente nach EN 362,
- Verbindungsmittel nach EN 354,
- Auffanggurten nach EN 361,
- Rettungsgurten nach EN 1497,
- Anschlagpunkten nach EN 795.
Achtung:
- Beim Abseilen wird das Gerät sehr warm. Die Hände mit Handschuhen schützen,
- Überlastungen und dynamische Lasten können die Ausrüstung und das Seil
beschädigen,
- Das Seil darf nicht über spitze Kanten laufen; andernfalls sachgerechte
Schutzvorrichtungen einsetzen.
Wichtig: Bei jedem Abseilen die erzeugte Energie berechnen wie unter Punkt 3.4 aufgeführt
und diese in das entsprechende Register eintragen, wie zu sehen als Beispiel in Kapitel 10.
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4.
Italienischer Originaltext vom 22.06.2017
SPEZIFISCHE
INFORMATIONEN
228.02 KES 2
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