Garantie; Gesetzliche Auflagen - Kong KES 2 Manual Del Usuario

Tabla de contenido
Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

8.4 GARANTIE

Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung mit den zum Zeitpunkt
der Herstellung geltenden einschlägigen Auflagen. Die Mängelgarantie ist auf die
Fabrikationsfehler und Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den normalen Verschleiß,
Rosten, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen,
durch unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung oder Lagerung usw.
Die Garantie verfällt bei Änderungen oder Manipulationen der Ausrüstung. Die Gültigkeit
entspricht der gesetzlichen Garantie des Landes, in dem die Ausrüstung verkauft wird,
ab dem Verkaufsdatum durch den Hersteller. Nach dieser Frist können gegenüber dem
Hersteller keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Jede Anfrage für eine Reparatur
oder das Auswechseln unter Garantie muss mit dem Kaufbeleg versehen sein. Wenn der
Defekt anerkannt wird, dann verpflichtet sich der Hersteller zur Reparatur oder nach ihrem
Dafürhalten zum Auswechseln oder zur Geldrückgabe der Ausrüstung. Die Haftung des
Herstellers geht in keinem Fall über den Rechnungspreis der Ausrüstung hinaus.

8.5 GESETZLICHE AUFLAGEN

Berufliche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden häufig von einschlägigen Landesgesetzen
geregelt, die Einschränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen von PSA und
die Vorbereitung von Sicherheitssystemen verlangen, deren Bestandteile die PSA sind.
Der Anwender ist verpflichtet, diese Gesetze zu kennen und anzuwenden, die andere
Grenzwerte als die vorsehen können, die in diesen Anleitungen zu finden sind.
www.kong.it
Italienischer Originaltext vom 22.06.2017
21
228.02 KES 2
Tabla de contenido
loading

Este manual también es adecuado para:

228.020

Tabla de contenido