DE
1 - ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.1) Die Angaben des Herstellers (nachfolgend
kurz „Informationen") müssen vor der Anwendung
der Vorrichtung vom Anwender durchgelesen und
verstanden werden.
1.2) Alle unsere Vorrichtungen wurden einzeln nach
den Verfahren des nach ISO 9001 zertifizierten
Qualitätssystems geprüft bzw. kontrolliert.
1.3) Die persönliche Schutzausrüstung wird von der
akkreditierten Stelle zertifiziert, die in den spezifischen
Anleitungen der Ausrüstung gemäß Anhang V der
Verordnung (EU) 2016/425 angegeben sind. Wenn die
persönliche Schutzausrüstung zur Kategorie III gehört,
unterliegt sie gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU)
2016/425 der Produktionsüberwachung durch die
benannte Stelle, deren Akkreditierungsnummer auf der
Ausrüstung angegeben ist.
1.4) Es wird dringend empfohlen, die persönliche
Schutzausrüstung zu tragen, um die Überwachung von
Schutzgrad und Effizienz kontinuierlich beizubehalten.
1.5) Es ist sicherzustellen, dass die Ausrüstung
unversehrt und intakt ist und in der Originalverpackung
mit
den
entsprechenden
geliefert wurde. Bei Vorrichtungen, die in anderen
Ländern als dem Herkunftsland verkauft werden, ist
der Wiederverkäufer verpflichtet, diese Informationen
Herstellerinformationen
zu überprüfen und eine entsprechende Übersetzung
mitzuliefern.
1.6) Diese Vorrichtung kann in Verbindung mit anderen
Geräten verwendet werden, wenn diese mit den
entsprechenden
Herstellerinformationen
sind.
1.7) Wichtig
1.7.1) Die Vorrichtung darf nicht mit Wärmequellen und
Chemikalien in Berührung kommen. Die Einwirkung
von direkter Sonnenstrahlung ist auf ein Minimum
zu reduzieren, insbesondere bei Vorrichtungen aus
Textilien und Kunststoff. Niedrige Temperaturen und
Luftfeuchtigkeit können die Eisbildung begünstigen,
die Herstellung von Verbindungen erschweren, die
Flexibilität einschränken und das Bruch-, Schnitt- und
Abriebrisiko erhöhen.
1.7.2) Die Position der Verankerung ist für die Sicherheit
der Absturzsicherung entscheidend: Die freie Höhe
unter dem Benutzer, die Höhe eines möglichen Falls, die
Verlängerung des Seils/Stricks, die Erweiterung eines
möglichen Energieabsorbers/-ableiters, die Statur des
Anwenders und die „Pendelwirkung" sind sorgfältig zu
bewerten, um mögliche Hindernisse (z. B . Untergrund,
Reibung, Abrieb usw.) zu vermeiden.
1.7.3) Der Mindestwiderstand der Ankerpunkte muss
sowohl bei natürlichen als auch bei künstlichen
Elementen mindestens 12 kN betragen. Die Bewertung
des Widerstands an natürlichen Elementen (Fels,
Vegetation usw.) ist nur empirisch möglich, weshalb
kompatibel