7.3 REVISIONEN
Die benutzten Ausrüstungen müssen von KONG S.p.A. oder befugtem Personal einmal pro
Jahr kontrolliert werden.
Die Revision der Ausrüstung muss unter folgenden Umständen vorgezogen werden:
- wenn die Kontrollen und/oder die Prüfungen negativ verlaufen sind,
- wenn die von der Ausrüstung gedämpfte Abseilenergie 6.000.000 J erreicht hat,
- wenn 100 Abseilvorgänge ausgeführt wurden, unabhängig von deren Länge oder ange-
seiltem Gewicht,
- wenn Hebearbeiten entsprechend 10 Mal der Seillänge ausgeführt wurden,
- wenn die Ausrüstung für Evakuierungsarbeiten unter außerordentlichen Umständen be-
nutzt wurde (z.B. bei Brand).
Die benutzten Ausrüstungen müssen von KONG S.p.A. oder befugtem Personal mindes-
tens einmal pro Jahrzehnt kontrolliert werden.
19
www.kong.it
Italienischer Originaltext vom 22.06.2017
228.02 KES 2