KAPITEL
8.1 STANDZEIT DER NICHT BENUTZTEN AUSRÜSTUNG
Die Standzeit der nicht benutzten Ausrüstung ist unbegrenzt, wohingegen das Seil eine
maximale Lebensdauer von 10 Jahren ab dem Datum der Herstellung (auf dem Einwegbeutel
angegeben) hat, vorausgesetzt, dass die Lagerung lt. Vorschriften in Kapitel 6 erfolgt.
8.2 STANDZEIT DER BENUTZTEN AUSRÜSTUNG
Die Standzeit der benutzten Ausrüstung beträgt 7.500.000 J (ungefähr 100 Abseilvorgänge
zu 100 Metern bei einem angeschlagenen Gewicht von 75 kg).
Für jeden Abseilvorgang muss die erzeugte Abseilenergie berechnet und eingetragen
werden (ein entsprechenden Register ist als Beispiel in Kapitel 10 zu sehen).
So beträgt die von der Ausrüstung bei 3 Abseilvorgängen zu 100 Metern produzierte Energie
bei einem angeschlagenen Gewicht von 75 kg:
Dies alles vorausgesetzt, dass:
a) die Wartung und Lagerung vorschriftsmäßig nach Kapiteln 5 und 6 ausgeführt wird;
b) die Kontrollen, die Prüfungen und die Revisionen keine Defekte der Funktion,
Verformungen, Verschleiß usw. aufweisen,
c) das Produkt korrekt verwendet wird.
8.3 ENTSORGUNG
Wenn nicht anderweitig von den Auflagen oder strengeren Entsorgungsrichtlinien vorgesehen
kann diese Ausrüstung, wenn sie nicht kontaminiert wurde, als normaler Hausmüll entsorgt
werden.
Wichtig: Die Ausrüstungen, welche die Kontrollen, die Prüfungen oder die Revisionen
nicht bestanden haben, müssen entfernt und beseitigt werden.
20
8.
3 x 100 x 75 x 9,81 = 220.725 (J)
Italienischer Originaltext vom 22.06.2017
STANDZEIT DER
AUSRÜSTUNG