DE
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
■
Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
■
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher:
■
Beim Transport auf Straße, Schiene und
Wasser muss auf der Verpackung ein
Warnaufkleber angebracht sein, wenn
der Akku/die Akkus dem Gerät beigelegt
sind. Wenn der Akku/die Akkus in das
Gerät eingesetzt bzw. eingebaut sind, ist
kein Warnaufkleber notwendig, weil die
Außenverpackung/Originalverpackung
bereits bestimmten Vorschriften entspre-
chen muss.
■
Beim Lufttransport muss in jedem Fall ein
Warnaufkleber auf der Verpackung ange-
bracht sein. Die Gewichtsobergrenzen für
zusammen mit dem Gerät versendete
Akkus sind zu beachten: max. 5 kg Akku-
gewicht je Paket und max. 2 Stück je Pa-
ket, wenn der Akku/die Akkus dem Gerät
beigelegt sind.
■
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
18
10 LAGERUNG
HINWEIS Beachten Sie die Betriebsanlei-
tung des Rasenmähers!
WARNUNG! Brand- und Explosionsge-
fahr. Benzin und Öl sind hochgradig entflamm-
bar. Ein Brand kann zu schweren Verletzungen
führen.
■
Lagern Sie das Gerät nicht bei offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
■
Lagern Sie das Gerät nicht in einem Raum,
in dem Elektrowerkzeuge betrieben werden.
Bei längerer Standzeit des Rasenmähers (länger
als 2 – 3 Monate) muss der Kraftstoff abgelassen
werden, um Ablagerungen im Kraftstoffsystem zu
vermeiden. Bei einer kürzeren Standzeit kann der
Kraftstoff mit einem Kraftstoffstabilisator ge-
schützt werden.
HINWEIS Für weitere Informationen: Fra-
gen Sie Ihren Kundendienst.
1. Kraftstoff aus dem Vergaser ablassen:
■
Motor ins Freie bringen und auskühlen
lassen.
■
Behälter für den Kraftstoff unterstellen.
■
Kraftstoff ablaufen lassen.
2. Motor reinigen.
3. Motor lagern:
■
Motor in einem gut belüfteten Raum und
nicht in der Nähe von offenen Flammen
oder Hitzequellen lagern.
■
Nicht dort lagern, wo Elektromotoren
oder Elektrowerkzeuge betrieben wer-
den.
■
Vor Feuchtigkeit geschützt lagern.
10.1 Lagerung von Akku und Ladegerät
GEFAHR! Gefahr von Explosionen und
Bränden! Personen werden getötet oder schwer
verletzt, wenn der Akku explodiert, weil er vor of-
fenen Flammen oder Hitzequellen gelagert wur-
de.
■
Lagern Sie den Akku kühl und trocken, je-
doch nicht vor offenen Flammen oder Hitze-
quellen.
HINWEIS Der Akku ist beim Aufladen auf-
grund der automatischen Erkennung des Ladezu-
standes vor Überladen geschützt und kann somit
einige Zeit, jedoch nicht auf Dauer, mit dem La-
degerät verbunden verbleiben.
PRO 170 OHV QSS E-START
Lagerung