Fehlgebrauch; Produktwartung; Informations- Und Instruktionspflichten - G-U BKS SECURY 19 Instrucciones De Instalación

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2.2

Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung – von Verschlüssen liegt beispielsweise
vor, wenn:
„ durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemäßen Gegenständen in den Verschluss der
einwandfreie Gebrauch verhindert wird,
„ ein Ein- oder Angriff an dem Verschluss vorgenommen wird, welcher eine Veränderung des Aufbaus, der Wir-
kungsweise oder der Funktion zur Folge hat und nicht ausdrücklich in der Montageanleitung zugelassen wird,
„ zum Offenhalten der Tür der ausgeschlossene Fallen- und/oder Schließriegel bestimmungswidrig genutzt wird,
„ die Verschlusselemente funktionsbehindernd montiert oder nachbehandelt werden, z. B. überlackieren,
„ nicht bestimmungsgemäße, über die normale Handkraft hinausgehende Lasten auf die Drückerverbindung
gebracht werden, z. B. Heben/Transport der Tür am Drücker, Drückerbetätigung durch Rammen oder Fußtritt,
„ nicht dazugehörige, z. B. maßlich abweichende oder falsch eingestellte Schließmittel verwendet werden,
„ eine Erweiterung oder Verringerung des geforderten Türspalts beim Nachstellen der Scharniere oder beim
Absenken der Türe entsteht,
„ eine nicht dafür zugelassene Doppelflügeltür über den Standflügel geöffnet wird,
„ eine Doppelflügeltür ohne Ausrüstung mit einer Mitnehmerklappe über den Standflügel geöffnet wird und es
dabei zu Zwängung kommt,
„ bei einer Doppelflügeltür die Funktion des Schließfolgereglers umgangen wird,
„ beim Schließen von Türen zwischen Türblatt und Zarge gegriffen wird,
„ eine gleichzeitige Drücker- und Schließwerkbetätigung erfolgt.
2.3

Produktwartung

Um die Gebrauchstauglichkeit sicherzustellen sind Verschlüsse mindestens 4x jährlich zu überprüfen. Ein
ordnungsgemäßer Zustand des Verschlusses ist hierbei sicherzustellen.
Dabei sind die folgenden routinemäßigen Wartungsüberprüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
„ Inspektion und Betätigung des Paniktürverschlusses um sicherzustellen, dass sämtliche Bauteile des Verschlusses
in einem zufriedenstellenden Betriebszustand sind.
„ Es ist sicherzustellen, dass die Sperrgegenstücke nicht blockiert oder verstopft sind.
„ Es ist zu überprüfen, dass der Paniktürverschluss entsprechend den Anweisungen des Herstellers geschmiert ist.
„ Es ist zu überprüfen, dass der Tür nachträglich keine zusätzlichen Verriegelungsvorrichtungen hinzugefügt wurden.
„ Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob sämtliche Bauteile der Anlage weiterhin der Auflistung der ursprünglich mit
der Anlage gelieferten zugelassenen Bauteile entsprechen.
„ Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob das Bedienelement richtig festgezogen ist.
2.4

Informations- und Instruktionspflichten

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen den
Fachhändlern, Schlüsseldiensten, Architekten, Planern, Verarbeitern oder Benutzern folgende Unterlagen und
Dienste auf Anforderung zur Verfügung:
„ Kataloge, Prospekte, Ausschreibungstexte, Angebotsunterlagen, Schließpläne,
„ DIN 18250, DIN 18251, DIN 18252, DIN 18257, EN 179, EN 1125, etc. (Alleinverkauf durch
Beuth Verlag GmbH, Berlin),
„ Anleitung für den Einbau, Bedienung und Pflege,
„ Beratung durch uns bzw. durch unseren Außendienst.
„ Zur Auswahl von Schlössern sowie zum Einbau, zur Bedienung und zur Pflege sind
Ž Architekten und Planer gehalten, alle erforderlichen Produktinformationen von uns anzufordern und zu
beachten,
Ž Fachhändler gehalten, die Produktinformationen und Hinweise in den Preislisten zu beachten und insbe-
sondere alle erforderlichen Anleitungen von uns anzufordern und an die Verarbeiter weiterzugeben,
Ž Verarbeiter gehalten, alle Produktinformationen zu beachten und insbesondere Bedienungs- und Pfle-
geanleitungen von uns anzufordern und an die Auftraggeber und Benutzer weiterzugeben.
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