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8.4 Garantiebestimmungen
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Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr Produkt trotz der Tatsache, dass Sie es
gemäß den Vorschriften aus dieser Gebrauchsanweisung benutzt haben, nicht
(mehr) einwandfrei funktioniert, können Sie sich mit dem Lieferanten des
Produkts in Verbindung setzen. Innerhalb des geltenden Garantiezeitraums
kann der Lieferant nach Rücksprache mit Projecta b.v. entscheiden, das Produkt
reparieren zu lassen oder durch ein gleiches oder ähnliches Produkt zu ersetzen,
wobei diese Entscheidung nach Ermessen von Projecta b.v. getroffen wird.
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Projecta b.v. übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder
andere Nachteile, die der Benutzer oder Käufer aufgrund möglicher Defekte
des Produkts oder durch Verzögerungen wegen einer Reparatur oder eines
Ersatzes des Produkts erleidet. Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen weiterhin wirksam.
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Auf Ersuchen von Projecta b.v. wird das Produkt zur Reparatur oder
Untersuchung zu Projecta b.v. eingeschickt. Die Kosten für den Transport
sowie die geeignete Verpackung des Produkts unterliegen nicht den
Garantiebestimmungen, sondern der Verantwortung des Käufers. Schäden, die
aufgrund des Transports für die Reparatur oder eine Untersuchung entstehen,
fallen nicht unter die Garantie.