8 Garantie und Garantiebedingungen
8.1 Allgemeine Bestimmungen
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Diese Garantiebestimmungen sind in den Ländern der Europäischen Union bis zu
2 Jahre nach Ankauf des Produkts gültig.
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Als Nachweis zur Garantieberechtigung gelten der mit Datum versehene
Kaufbeleg oder die Kaufrechnung. In allen anderen Ländern gilt ebenfalls ein
Garantiezeitraum von 2 Jahren nach Kaufdatum.
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Diese Bestimmungen ersetzen nicht die nationale Gesetzgebung, sondern dienen
ausschließlich als deren Ergänzung.
8.2 Garantiezeiträume
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Projecta beitet eine auf 5 Jahre beschränkte Garantie für die Elpro Concept-
Produktreihe und eine auf 2 Jahre begrenzte Garantie auf alle anderen Produkte.
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Ein Garantiezeitraum von 5 Jahren bezieht sich auf die Rohrmotoren der
elektrisch angetriebenen Projektionswände.
8.3 Garantieausschluss
Wir unternehmen alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Ihre neue Projecta-
Projektionswand störungsfrei funktioniert. Selbstverständlich liegen einige Aspekte
außerhalb der Kontrolle von Projecta und sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
Im maximal gesetzlich erlaubten Umfang sind folgende Fälle nicht von der Garantie
abgedeckt:
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Schäden als Folge des Transports, durch Herabfallen oder Stöße während des
Transports oder durch den Versand nach dem Kauf.
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Kosten des Rücktransports als Folge eines Garantie-anspruchs.
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Kleine Kratzer, Flecken, leichte Oberflächenbiegung oder andere kleinere Mängel
des Gewebes.
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Mängel oder Schäden, die als Folge einer falschen Verwendung, missbräuchlichen
Verwendung oder Verwendung durch nicht autorisierte Personen oder aufgrund
der Nichtbefolgung dieser Bedienungsanleitung auftreten.
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Schäden oder Mängel, die aus falscher Installation/Montage der Projektionswand
an der Wand oder Decke resultieren.
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Schäden oder Mängel, die daraus resultieren, dass elektrische Anschlüsse der
Projektionswand nicht gemäß der Bedienungsanleitung vorgenommen wurden.
Normaler Verschleiß (z. B. natürliches Ausbleichen usw.).
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Verfärbung des Projektionstuchs, die aus der Verwendung in Räumen mit
erheblicher Luftverschmutzung resultieren. Zum Beispiel staubige Räume und/
oder Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist.
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Schäden, Verfärbung des Lacks oder Korrosion des Projektionstuchs, die daraus
resultieren, dass das Tuch Feuchtigkeit oder einer korrodierenden Umgebung
ausgesetzt war.
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Schäden oder Mängel als Folge von Vandalismus, Feuer, Erdbeben,
Überschwemmungen oder anderer Naturkatastrophen, Kriege oder bewaffneten
Konflikten.
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Schäden oder Mängel, die als Ergebnis der Verwendung der Projektionswand in
Installationen oder beim Betrieb mit anderem Zubehör auftreten als dem, das mit
der Projektionswand mitgeliefert wurde.
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Schäden oder Mängel, die aus der Verwendung von Nicht-Originalteilen oder
Reparaturen, die von Dritten durchgeführt wurden, resultieren.
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Fehler aufgrund von Produktmodifizierungen.
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Eindringen von Flüssigkeit, das nicht durch Fertigung oder Materialfehler
verursacht wird. Neben- oder Folgeschäden.
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Alle Kosten, die mit der Verwendung von Installationsmaterialien verbunden sind,
zum Beispiel Gerüste oder Hebevorrichtungen.
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Schimmel und Mehltau aufgrund zu hoher Luftfeuchtigkeit.
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