•
Richtlinie 85/374/EWG und Richtlinie 1999/34/EG "zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte".
•
Richtlinie 2002/96/EG und 2003/108/EG "zu Elektro- und Elektronikaltgeräten (EEA) und
nachfolgende Änderungen."
1.8
GESETZLICHE GARANTIE
Die Garantiefrist entspricht den Bestimmungen der Europäischen Union und gilt ab dem Datum der
Rechnung, die im Moment des Kaufs ausgestellt wird.
Innerhalb dieses Zeitraums werden die Teile, die unmissverständlich und aus nachvollziehbaren
Gründen Fabrikationsfehler aufweisen, unentgeltlich nur frei Werk ausgetauscht oder repariert.
Ausgenommen sind davon die elektrischen Bauteile sowie Verschleißteile.
Von der Garantie ausgenommen sind die Versandkosten sowie die Kosten für die Arbeitskraft.
Um die gesetzliche Garantie gemäß Richtlinie 1999/44/EG
Benutzer die Vorschriften dieses Handbuches genau befolgen, und zwar im Besonderen:
➢
stets innerhalb der Einsatzgrenzen der Maschine arbeiten;
➢
stets regelmäßig und sorgfältig warten;
➢
nur solche Personen mit dem Gebrauch des Geräts beauftragen, die erprobte Erfahrung und
Eignung besitzen und für diesen Zweck entsprechend ausgebildet wurden.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften dieses Handbuchs lässt den Garantieanspruch umgehend verfallen.
1.9
HAFTPFLICHT DES HERSTELLERS
!
Der Hersteller lehnt jede direkte oder indirekte zivil- oder strafrechtliche Haftung ab, im Falle von:
➢
nicht den geltenden Bestimmungen des Landes und den Sicherheitsbestimmungen
entsprechender Installation;
➢
Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Handbuches;
➢
Installation durch unqualifiziertes und nicht ausgebildetes Personal;
➢
nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechendem Gebrauch;
➢
vom Hersteller nicht genehmigten Reparaturen und Änderungen an der Maschine;
➢
Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen oder von nicht modellbezogenen Teilen
➢
mangelnde Wartung;
➢
außergewöhnliche Vorkommnisse.
1.10 MERKMALE DES BENUTZERS
Das Gerät muss von einer erwachsenen, verantwortungsbewussten Person bedient werden, die über die
erforderlichen technischen Kenntnisse für die normale Wartung der mechanischen Bauteile der
Maschine verfügt.
Kinder dürfen sich während des Betriebs des Geräts nicht nähern.
1.11 TECHNISCHER KUNDENDIENST
Der Hersteller ist in der Lage, jedes während der gesamten Lebensdauer des Gerätes auftretende
Einsatz- und Wartungsproblem zu lösen.
Der
Hauptgeschäftssitz
Kundendienststelle.
1.12
ERSATZTEILE
Ausschließlich Originalersatzteile verwenden.
Für den Austausch der Teile nicht warten bis diese abgenutzt sind.
nennt
Ihnen
gerne
beanspruchen zu können, muss der
jederzeit
die
76
nächstgelegene
zugelassene