• Während der Verschiebung dürfen sich auf dem Turm-Fahrgerüst weder Personen noch
Materialien befinden.
• Eine Annäherung an elektrische Leitungen ist untersagt. Der Mindestabstand muss in jedem
Fall mindestens 5,00 m betragen.
• Nach der erfolgten Verschiebung sind die Bremsen an den 4 Rollen festzustellen, das Gerüst
ist erneut einzuebnen, und die Stabilisatoren sind herabzulassen, um einen perfekten Verbund
mit dem Boden zu gewährleisten.
8 ÜBERPRÜFUNG, PFLEGE UND WARTUNG
• Eventuell auf den verschiedenen Bauteilen vorhandene Mörtel-, Zement-, Farbverkrustungen
etc. beseitigen.
• Die Befestigungs- und Regulierschrauben sowie die verschiedenen Steckverbindungen und
Anschlussmuffen stets gut schmieren.
• Vor jeder erneuten Montage den perfekten Zustand der einzelnen Bauteile überprüfen und
beschädigte oder kaputte Bauteile mit gleichen Originalersatzteilen laut Herstellerangaben
auswechseln.
• Bei der Bewegung, dem Transport und der Lagerung muss dafür gesorgt werden, dass
keiner der Bestandteile des Turm-Fahrgerüstes Belastungen ausgesetzt werden, welche zu
dauerhaften Deformierungen führen können. Ungeordnete Stapelungen sowie Stapelungen mit
anderweitigen Materialien sind daher zu vermeiden.
• Das Hochziehen von Werkzeugen und Materialien bis hinauf zu den Arbeitsplattformen muss
innerhalb des Turmes, Ebene für Ebene, über die Zugangsluken, erfolgen, wobei Seile von
entsprechender Dicke zum Hochziehen von Hand zu verwenden sind. Wenn dies nicht möglich
ist, dann muss das Hochziehen außerhalb des Turmes erfolgen, und dies stets mit Seilen von
entsprechender Dicke zum Hochziehen von Hand, wobei die Belastung nicht mehr als 30 kg
betragen darf und die Lasten vertikal und parallel zum Turm sowie in einem Abstand von diesem
hochgezogen werden müssen, der innerhalb des Bereiches der Stabilisatoren liegen muss.
• Das Anbringen und die Verwendung von Hubeinrichtungen ist untersagt.
• Das Springen auf den Arbeitsplattformen ist untersagt.
• Das Herstellen von Brückenverbindungen zwischen dem Turm-Fahrgerüst und einem
Gebäude ist untersagt.
• Die Turm-Fahrgerüste sind nicht für das Anheben oder Aufhängen (bspw. mithilfe eines
Baustellenkranes oder ähnlichen Vorrichtungen) geeignet.
• Bei Nichtverwendung an einem kühlen und trockenen Ort lagern.
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