5.9.2. GESCHLOSSENE K AMINANLAGEN
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärmeabgabe über die
äußere Kaminverkleidung (Grundofen, Hypokaustenanlage, Anlagen mit
verschließbaren Konvektionsluftöffnungen etc.) also über Wärmestrahlung
der Verkleidung an die Umgebung abgeben, sind folgende Punkte unbedingt
zu beachten:
• Die Kaminanlage ist nach den einschlägig bekannten Fachregeln des KL
Handwerks auszulegen und zu erstellen (jetzt neu: TR-OL 2006).
• Wir empfehlen grundsätzlich den Einsatz von ausreichend Speicher-
material (z.B. Magnetherm), um die Wärme optimal zu nutzen und die
Gefahr der Überhitzung in Temperaturspitzen zu vermeiden.
• Die Ofengröße, d.h. die Größe der wärmeabgebenden Oberfläche ist
abhängig von der Wärmeleistung und dem Wärmebedarf zu ermitteln!
• Die Verkleidungsteile sind gemäß den erhöhten Anforderungen
auszuwählen.
• Der Erbauer hat den Betreiber möglichst schriftlich auf die spezielle
Bauart/Betriebsweise hinzuweisen. Die aufgelegte Holzmenge muß der
Wärmeabgabe der Oberfläche beziehungsweise der Speicherkapazität
des Speichermediums entsprechen (im Allg. nicht mehr als 2 – 3 Auf-
lagen pro Tag).
• Es wird empfohlen, Anbauflächen aus brennbaren Baustoffen zusätzlich zur
geforderten Wärmedämmung mit einer aktiven Hinterlüftung zu schützen.
• Die auf Seite 14 angegebenen Dämmstärken gelten nur für Warm-
luftanlagen. Bei geschlossenen Kaminanlagen müssen die Dämmstärken
gemäß Berechnung nach TR-OL erfolgen.
• Bei hochschiebbaren Feuerraumtüren darf die Temperatur an den
Umlenk- oder Führungsrollen und an den Lagern 270 °C nicht über-
schreiten. Gegebenenfalls sind Bereiche des Heizeinsatzes mit bewegli-
chen mechanischen Teilen gesondert zu dämmen.
• Beim Einbau von Zubehörteilen sind deren Einbauvorschriften zu beach-
ten, insbesondere die zulässigen Betriebs- oder Umgebungstemperatu-
ren und ggf. Anforderungen an die Zugänglichkeit.
D 13
D